Im Zuge der neuen Coronaschutzverordnung seit dem 2. November gilt in Unna eine Maskenpflicht auf Spielplätzen – aber nur für erwachsene Begleitpersonen dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Berichte, wonach die NRW-Coronaschutzverordnung eine generelle Maskenpflicht auf Spielplätzen verordne, dementierte Stadtsprecher Christoph Ueberfeld. Kein Kind muss nun beim Toben auf dem Spielplatz Mund-/Nasenbedeckung tragen.
Die Pflicht, präzisierte Ueberfeld auf Nachfrage unserer Redaktion, bestehe auf den Spielplätzen in Unna dann, wenn Begleitpersonen der Kinder den Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhalten können. Etwa also, wenn mehrere Personen nebeneinander auf einer Bank sitzen.
Die Stadt hat aufgrund der pandemischen Entwicklung außerdem entschieden, dass der i-Punkt im Zentrum für Information und Bildung (ZiB) für den Besucherverkehr ab Mittwoch, 4. November 2020, geschlossen wird. Der i-Punkt ist dann nur telefonisch von Dienstag bis Freitag zwischen 10.30 und 16.30 Uhr oder per Mail an zib-i-punktstadt-unna.de zu erreichen.
Im i-Punkt erworbene Eintrittskarten für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen können kontaktlos zurückgegeben werden. Die Karten sind dafür mit Info der Kontakt- und Bankdaten an: Kreisstadt Unna, i-Punkt im zib, Lindenplatz 1, 59423 Unna, einzuschicken oder in den in den Briefkasten des ZiB einzuwerfen. Die Erstattung erfolgt ohne Ausnahme bargeldlos, das Geld wird auf das Konto überwiesen.
Auch der Seniorentreff „Fässchen“ mit seinem derzeit eingeschränkten Kursangebot schließt vorübergehend.
Das gleiche gilt für die Jugendkunstschule (JKS) im Kurpark Königsborn. Dort, wo es möglich ist, soll der Unterricht über das Internet weitergeführt werden. Die Jugendkunstschule setzt sich mit den Betroffenen in Verbindung.
Quelle: Stadt Unna