Auch Maskenverweigerer müssen wählen dürfen

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Symbolfoto: Foto A. Reichert

Neben der Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag bitte die Mund-Nasenbedeckung nicht vergessen.

In allen Wahllokalen in NRW herrscht am 13. September Maskenpflicht. In der neuen Coronaschutzverordnung, die  am 1. September in Kraft trat, wurde ein entsprechender Passus ergänzt.

Bislang hatten mehrere Kommunen Masken in Wahllokalen nur empfohlen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums machte aber klar:

„In allen Wahlräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Ausnahmen für Wahlvorstände sind aufgrund deren langer Anwesenheit möglich, wenn hier durch Visiere, Plexiglasabtrennung oder organisatorische Maßnahmen die Infektionsrisiken gleich sicher ausgeschlossen werden können.“

Maskenverweigerer dürfen aber nicht von der Wahl ausgeschlossen werden.

In der Ordnung heißt es, dass Möglichkeiten geschaffen werden müssen, damit sie ihr Wahlrecht ausüben können. So wollen einige Städte z. B. Urnen nach draußen vors Wahllokal stellen.

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