Junge Mädchen und Frau begrapscht: Was danach geschah

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Er stellte zwei 14-Jährigen und einer 13-Jährigen nach, machte ihnen eindeutige sexuelle Angebote, grapschte sie an den Po. Eine 14-Jährige floh vor ihm in ein Lokal. Er wurde gefasst, vernommen, wieder freigelassen.

Dann stellte er einer 22-jährigen Frau nach, wieder in der Soester Altstadt. Er begrapschte auch sie. Abermals wurde der 28-Jährige gefasst, erneut auf die Wache gebracht. Er gab sich renitent gegenüber der Polizei, zeigte bei seiner letzten Vernehmung nach der Belästicung der 22-Jährigen „keinerlei Unrechtsbewusstsein“, notierte die Soester Polizei.

Sie meldete zuletzt: Der Wiederholungsbelästiger wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht. „Und jetzt?“, fragten sich viele unserer Leser/innen verständnislos, „was ist mit Haft?“

Damit ist erst einmal nichts.

Obwohl der 28-Jährige massiv auch sehr junge Mädchen belästigte, obwohl er gleich nach dem zweiten Übergriff so heftig Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen leistete, dass er gefesselt werden musste (er drohte der Polizei Prügel an), ist bisher kein Haftgrund gegeben.

Der 28-Jährige kann sich, wie es in solchen Fällen üblich ist, selbst aus der Psychiatrie entlassen. Über viele solcher Fälle berichteten wir auf Rundblick schon.

Auch eine Vielzahl körperlicher Übergriffe (Belästigungen, Attacken auf offener Straße) rechtfertigt bei festem Wohnsitz und nicht erkennbarer Fluchtgefahr in der Regel keine Untersuchungshaft.

So musste ein psychisch auffälliger, über Monate gewalttätiger Mann aus Königsborn vor einigen Jahren erst mit einem Messer bewaffnet eine Bäckerei überfallen, bis er – statt in eine Klinik (aus der er sich wiederholt selbst entließ) – in eine Gefängniszelle wanderte.

Die Polizei wird nicht informiert, wenn sich Verdächtige selbst aus einer psychiatrischen Klinik entlassen.

Nach Informationen des Soester Anzeiges handelt es sich bei dem mutmaßlichen Wiederholungs-Sexualtäter um einen Russlanddeutschen. Die Pressestelle der dortigen Polizei nennt Nationalitäten offiziell auch auf Anfrage nicht.

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