Stadt Unna saniert bis Dezember weitere Straßen

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Symbolbild Baustelle - Quelle Archiv RB

Bis zum Jahresende will die Stadt Unna weitere Straßen in der Innenstadt auf Vordermann bringen. Sie stellte am Freitag, 28.8., ihr weiteres Sanierungsprogramm vor.

 Die Deckensanierungsarbeiten an der Weberstraße sollen voraussichtlich in der kommenden Woche abgeschlossen sein. Damit wäre der erste von mehreren Bauabschnitten beendet.

Denn schon am Montag, 7. September 2020 soll es auf der Mozartstraße (Bauabschnitt westlich der Mühlenstraße) weitergehen. Voraussichtliches Ende dort: 25. September 2020.

Daran schließt sich fast nahtlos der Bauabschnitt Mühlenstraße (zwischen Einmündungsbereich Hochstraße/ Mühlenstraße und Bahnüberführung) an. Geplant sind diese Arbeiten für den Zeitraum zwischen dem 28. September und 2. Oktober. Östlich der Mühlenstraße bis in Höhe Mozartstraße 7 geht es dann voraussichtlich ab dem 5. Oktober weiter. Dieser Bauabschnitt soll am 16. Oktober beendet sein.

Schon vier Tage vorher, am 12. Oktober, beginnen die Arbeiten auf der Hochstraße. Dann steht im Bereich zwischen dem Einmündungsbereich in Höhe Haus Nr. 2 bis zum Ende des Wendehammers (Haus Nr. 8) sowie die Verbindung zwischen dem Brückenbauwerk Hochstraße und Zufahrt zur Hochstraße/Büddenberg die Straßensanierung auf dem Plan. Voraussichtliche Fertigstellung für diesen Bereich soll der 23. Oktober sein.

Zwischen dem 26. Oktober und 6. November geht es auf der Lortzingstraße  (Bauabschnitt zwischen Einmündungsbereich Mühlenstraße / Lortzingstraße bis in Höhe Beethovenring).

Der letzte Bauabschnitt auf der Mühlenstraße wird aufgrund seiner Streckenlänge in drei Abschnitte unterteilt. Dabei handelt es sich um den Bereich zwischen dem Einmündungsbereich Massener Straße und der Bahnüberführung Mühlenstraße. Die drei Abschnitte sind zeitlich unterteilt: 9. bis 13. November, 16. bis 27. November und 30. November bis 18. Dezember.
Die aktuell anvisierten Bauzeiten sind nachfolgend zusammengestellt, wobei sich Abweichungen von der Terminierung infolge witterungsbedingter Einflüsse und/oder unvorhersehbarer Ereignisse ergeben können. Die betroffenen Anwohner werden rechtzeitig vor Baubeginn nochmals detailliert auf schriftlichem Wege durch das von der Stadt Unna beauftragte Unternehmen unterrichtet. 

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