Sitzen Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab Beginn des neuen Schuljahres (12. August) ohne Mund-/Nasenschutz im Unterricht, kann es ihnen passieren, dass sie – zeitweilig – von der Schule verwiesen werden.
Diese Konsequenz drohte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) vorsätzlichen „Maskenverweigern“ in einem Interview auf WDR 2 an. Der Sender zitiert die Ministerin dergestalt, dass es „einen vorübergehenden Verweis geben könne“, wenn sich Schülerinnen und Schüler sich nicht an die Maskenpflicht halten würden.
Zugleich betonte sie in dem Gespräch, was sie auch gestern in ihrer Pressekonferenz gesagt hatte und was in der umfangreichen Schulmail zum Thema schriftlich fixiert ist: Lehrerinnen und Lehrer können während des Unterrichts „aus pädagogischen oder medizinischen Gründen“ Ausnahmen von der Maske gestatten. In der Pressekonferenz hatte sie als pädagogischen Grund zum Beispiel das Üben des „th“ im Englischen genannt oder Vorträge von Schülern vor der Klasse.
Gebauer betonte, die Maskenpflicht diene dem Schutz von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften. Angesichts steigender Infektionszahlen sei ihr nichts anderes übrig geblieben.
[…] gestern Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) angekündigt hatte, dass Schülerinnen und Schüler, die die Maske im Unterricht verweigern, zeitweilig von der Schule verwie… werden können, äußerte sich auch Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) zum […]
[…] gestern Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) angekündigt hatte, dass Schülerinnen und Schüler, die die Maske im Unterricht verweigern, zeitweilig von der Schule verwie… werden können, äußerte sich auch Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) zum […]
[…] die von Schulministerin Gebauer verfügte hochumstrittene Maskenpflicht auch während des Unterrichts ab Klasse 5 sind schon am ersten Tag des neuen Schuljahrs Klagen […]