Die Kindertageseinrichtungen in NRW sollen ab dem 17. August wieder in den Normalbetrieb überwechseln. Das bedeutet: normale Gruppen, gewohnte Betreuungszeiten.
Kinder mit Schnupfen müssen zu Hause bleiben. Über die Rückkehr des Kindes sollen die Eltern zusammen mit der Kitaleitung entscheiden. Und: NRW will beim Bund Druck machen dafür, dass die Zahl der Tage, an denen berufsstätige Eltern wegen kranker Kinder zu Hause bleiben dürfen, ausgeweitet wird.
Für die Träger der Einrichtungen soll es, zeitlich begrenzt, finanzielle und personelle Unterstützung geben.
Dies teilte Familienminister Dr. Joachim Stamp (FDP) am heutigen Dienstagmittag, 28. 7., in einer Pressekonferenz in Düsseldorf mit.
Die Rückkehr zu normalen Betreuungszeiten und gewohnten Kita-Gruppengrößen soll am Montag, 17. August, beginnen, wenige Tage nach dem Beginn des neuen Schuljahres. Auch in den Schulen soll weitgehend wieder „Regelbetrieb“ herrschen, sprich die Kinder werden wieder in normalen Klassenstärken unterrichtet, die Abstandsregel wird im Klassenzimmer aufgehoben.
Für berufstätige Eltern, die aufgrund der langen coronabedingten Kita- (und Schul-)Schließungen bereits alle Urlaubs- und Sonderurlaubstage aufgebraucht haben, signalisierte Joachim Stamp eine Lösung. Das NRW-Ministerium wolle beim Bund Druck dafür machen, dass die Zahl der Fehltage wegen Krankheit des Kindes ausgeweitet wird. Konkrete Nachfragen dazu, wie viele Tage das sein werden, konnte Stamp in der Pressekonferenz noch nicht beantworten.
Generell wird es so sein, dass kranke Kinder – auch mit einem Schnupfen – zu Hause bleiben sollen. „Reicht für die Rückkehr der ,Schnupfnase´ die Einschätzung der Eltern?“, wollte ein Reporter in der Pressekonferenz wissen, „oder müssen die Eltern ein Attest vorlegen?“
Nein, entgegnete der Minister, ein Attest sei nicht erforderlich. Über die Rückkehr des Kindes nach einer Krankheit sollen die Eltern „im partnerschaftlichen Umgang mit der Kitaleitung“ entscheiden.
Man mache sich intensiv Gedanken, wie man rechtzeitig weitere Schutzmaßnahmen ergreifen könne hinsichtlich der bald beginnenden Grippesaison, der Influenza, sagte Joachim Stamp noch. „Insgesamt ist aber zu erkennen, dass mit dem Einhalten der Abstandsregeln und der weiteren Schutzmaßnahmen die Infektionszahlen zurückgegangen sind.“
In der am Nachmittag veröffentlichten Pressemitteilung des Landes heißt es weiter:
„Bei der Kindertagesbetreuung können wesentliche Schutzmaßnahmen, die außerhalb der Kindertagesbetreuung gelten, nicht umgesetzt werden.
Die Einhaltung des Abstandsgebots von Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und pädagogischem Personal oder Kindertagespflegepersonen ist nicht möglich. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder nicht umsetzbar.
Daher ist die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung weiter von besonderer Bedeutung.
Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen, gelten weiterhin und werden gesondert geregelt.
Das betrifft das Abstandsgebot zwischen den Erwachsenen, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Erwachsenen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und die Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit möglichen Infektionsgeschehens und besondere Hygienemaßnahmen.
Um den Bedürfnissen des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten nachzukommen und für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu sorgen, hat das Land beschlossen, dass alle Beteiligten sofort und umfänglich getestet werden, wenn vor Ort in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsgeschehen auftritt.
Zusätzlich können sich alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegepersonen bis zu den Herbstferien freiwillig alle 14 Tage testen lassen. Die Kosten dafür übernimmt das Land. Sollte bei diesen Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden von den Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen ergriffen.
Um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion, Händewaschen, Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen) Rechnung zu tragen, erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen kurzfristig finanzielle Unterstützung.
Die Leistungen sollen insbesondere der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich sowie der Entlastung der Träger für die nicht vorhersehbaren gesteigerten Kosten für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung dienen.
Familienminister Stamp: „Die Kita-Helferinnen und -Helfer entlasten das pädagogische Personal bei einfachen, alltäglichen Arbeiten. Sie sind kein Ersatz für unser pädagogisches Personal, sondern eine Unterstützung im Kita-Alltag. Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird von unseren Fachkräften geleistet.“
Das Programm des Landes ist zunächst bis zum Jahresende vorgesehen.