Es gibt Geld – Fördergeld für Digitalisierung im Einzelhandel.
Der City-Werbering Unna macht seine Mitgliedsunternehmen auf diese Fördermöglichkeit des Landes NRW aufmerksam – sie richtet sich an Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten.
Die Frist für Anträge endet schon Ende August.
Unter dem Aufruf “Digitalen und stationären Handel zusammendenken” bietet das NRW-Wirtschaftsministerium bei Antragstellung bis zum 31.08.2020 eine Förderung auch für Hardware-Anschaffung (projektbezogene Sachausgaben).
- Gefördert werden 90 % der Projektkosten bis zu einem maximalen Betrag von 12.000 Euro. (Bsp: Maßnahme 13.000 Euro, Eigenanteil 1.300 Euro)
- Gefördert werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien (Angebot eines oder mehrerer Unternehmen mit Leistungsbeschreibung von Tagessätzen/Tageshöchstsatz max. 800 €) sowie projektbezogene Sachausgaben (Angebote von einem oder mehreren Unternehmen)
- Die Förderung wird vorschüssig gezahlt
- Anträge müssen bis 31.08.2020 eingereicht sein. Die Förderzeit endet voraussichtlich bereits am 31.12.2020
- Antragsberechtigt: Kleine Handelsunternehmen (bis 49 Beschäftigte/ 10 Millionen Euro Jahresumsatz)
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