Vor der heutigen Verkündigung der ersten Lockerungen im Corona-Lockdown sickerten am Vormittag erste Details durch. So berichtete die Nachrichtenagentur dpa über einige Grundsatzregelungen, die die Bundesregierung den Länderchefs in der Videokonferenz am Nachmittag vorschlagen will:
- Die Kontaktbeschränkungen für die Bürger sollen noch bis mindestens zum 3. Mai bestehen bleiben;
- auch die Reiseverbote werden um zwei Wochen bis zum 3. Mai verlängert;
- Kleinere Geschäfte (bis 400 qm) dürfen ab Montag, 20. April, wieder öffnen, bei begrenzter Kundenzahl und unter Beachtung von Hygieneregeln wie bei Lebensmittelläden;
- uabhängig von der Verkaufsfläche sollen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen, Bibliotheken sowie zoologische und botanische Gärten.
- Geschlossen bleibt die Gastronomie;
- Frisöre – die erst als Letzte schließen mussten – dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen;
- für die Wiedereröffnung von Schulen, Kitas und Hochschulen soll generell gelten: bis zum 3. Mai bundesweit weiter geschlossen – ab dem 4. Mai sollen die Bundesländer individuell entscheiden.
Die Kultusminister der Länder wollen demnach noch an diesem Mittwochabend in einer Schaltkonferenz über das weitere Vorgehen an den Schulen beraten.
Über die offiziellen Verlautbarungen berichten wir am heutigen Nachmittag, sobald sie schriftlich vorliegen.