Schwarzfahrerin fliegt am Airport auf – Es folgt Abflug ohne Zwischenlandung hinter Gitter

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Das Flughafengebäude von der Chaussee aus gesehen. (Foto RB)

Abflug in die Justizvollzugsanstalt hieß es für diese Flugpassagierin am Mittwochmittag (4. November 2026) am Dortmund Airport:

Einsatzkräften der Bundespolizei fiel gegen 11:50 Uhr bei der Kontrolle von Schengen-Flügen auf eine Frau auf, die sich sichtlich nervös und mit ruckartigen Bewegungen von den Uniformierten entfernen wollte.

Bei der Überprüfung der Identität der 45-jährigen Deutschen stellte sich heraus, dass gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen sie vorlagen.

Das Amtsgericht hatte die Frau mehr als ein Jahr zuvor, im Oktober 2025, wegen Erschleichens von Leistungen (sprich Schwarzfahrens) zu einer Geldstrafe verurteilt, von der noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen offen war.

Da die Wohnungslose den geforderten Betrag von 420 Euro plus Verfahrenskosten auch am Mittwoch am Flughafen nicht aufbringen konnte, griff der Haftbefehl.

Zudem lag ein U-Haftbefehl (Ungehorsamshaft) vor, weil die 45-Jährige einer Hauptverhandlung wegen erneuten Schwarzfahrens unentschuldigt ferngeblieben war.

Bundespolizisten brachten die Frau ins Polizeigewahrsam Dortmund. Nach der Vorführung beim Haftrichter überstellten die Beamten die 45-Jährige direkt in eine Justizvollzugsanstalt.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin / Dortmund

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