Drei Haftbefehle an zwei Tagen in DO aufgeploppt: Neffe und Kumpel bewahren gesuchte Straftäter vor Haft

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Flugzeug über Unna- RB

Bei routinemäßigen Kontrollen am Flughafen und Hauptbahnhof Dortmund hat die Bundespolizei an zwei Tagen wieder drei gesuchte Personen erwischt. Zwei konnten die erforderlichen Summen, die sie vor Haftstrafen bewahrten, kurzfristig auftreiben, dank eines zahlungskräftigen Verwandten und eines hilfsbereiten Kumpels.

Der dritte landete vor dem Richter. Diesen 38-Jährigen kontrollierten am Montag, 24. August, Beamte am Dortmunder Flughafen.

Gegen 07:40 reiste der deutsche Staatsbürger mit einem Flug aus Suceava (Rumänien) an. Zur Einreisekontrolle legte er seinen Reisepass vor. Die Abfrage seiner Personalien ergab jedoch, dass das Amtsgericht Essen-Borbeck gegen ihn einen Untersuchungshaftbefehl wegen Betrugs erlassen hatte. Die Bundespolizisten nahmen den Oberhausener fest und brachten ihn zur Vorführung beim zuständigen Richter zum Amtsgericht.

Am Sonntag, dem 23. August, vollstreckte die Bundespolizei zwei weitere Haftbefehle:

Am frühen Morgen gegen 01:10 Uhr stellte eine Streife am Dortmunder Hauptbahnhof einen teilnahmslos wirkenden Mann an. Als der 39-Jährige wieder Aufmerksamkeit zeigte und augenscheinlich auch keine ärztliche Hilfe benötigte, forderten die Beamten ihn auf, sich auszuweisen.

Dabei wurde eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Dortmund bekannt: Das Amtsgericht Dortmund hatte den Wohnungslosen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro wegen tätlichen Angriffs, Körperverletzung und Beleidigung verurteilt, ersatzweise 60 Tage Freiheitsstrafe.

Der Türke wurde vor Ort festgenommen und zur nahegelegenen Dienststelle gebracht. Dort gelang es ihm, das Geld aufzutreiben: Er telefonierte mit seinem Neffen, der die geforderte Geldsumme gegen 02:25 Uhr zur Wache brachte. Somit durften beide die Dienststelle nach dem Ausstellen einer Quittung verlassen.

Am Nachmittag kontrollierten Bundespolizisten am Airport die Ausreisenden eines Fluges nach London. Dabei erschien ein Rumäne zur Kontrolle. Er wies sich mit seinem Reisepass aus, und bei der Überprüfung flog eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hamburg auf: Das dortige Amtsgericht Hamburg hatte den 34-Jährigen wegen Diebstahls zu einer Zahlung von 267,41 Euro verurteilt, ersatzweise zu sieben Tagen Haft.

Der Rumäne wurde vor Ort festgenommen und zur Dienststelle gebracht. Da er angab, die geforderte Geldsumme aufbringen zu können, begleiteten ihn die Beamten zu einem Geldautomaten. Ein Geldabheben war aber aus nicht näher erläuterten Gründe nicht möglich, so dass der Rumäne herumtelefonierte und nach mehreren Versuchen schließlich einen Freund in Niedersachsen dazu brachte, die Geldsumme zu zahlen.

Besagter Freunde zahlte die Summe an der ihm nahegelegenen Polizeidienststelle ein. Nachdem die Kollegen der Polizei Niedersachsen schlussendlich die Quittung nach Dortmund übermittelt hatten, durfte der Rumäne als freier Mann seiner Wege ziehen.

Quelle Bundespolizei DO

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