
Offiziell sind am kommenden Wochenende unter anderem an den Hauptbahnhöfen Dortmund und Hamm keine „gefährlichen Gegenstände“ erlaubt – dadurch darf die Polizei anlasslos kontrollieren. Das darf sie sonst nicht.
Die Bundespolizei in NRW erlässt am kommenden Wochenende eine entsprechende Allgemeinverfügung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen zeitweise untersagt.
Die Maßnahme „zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Großstadtbahnhöfen sowie auf ausgewählten Zugstrecken, weiter zu erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren“, lautet die Ankündigung der Bundespolizei.
Ab Freitag, 26.Juni 2026,15:00 Uhr durchgängig bis zum Sonntag, 28. Juni 2026, 03:00 Uhr ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände an mehreren Bahnhöfen und auf ausgewählten Bahnstrecken in NRW verboten.
„Die Bundespolizei führt damit erneut verstärkte Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität an Bahnhöfen und Zügen durch. Dabei stehen insbesondere gefährliche Gegenstände im Fokus der polizeilichen Kontrollmaßnahmen.“
Das Verbot zum Mitführen gefährlicher Gegenstände gilt im oben genannten Zeitraum an den Bahnhöfen Dortmund, Hamm, Münster, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal, außerdem auf den Bahnstrecken der S 8 von Wuppertal nach Mönchengladbach sowie der Bahnstrecke von Köln nach Bonn.
Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe sowie die Gleisanlagen, so die Bundespolizei.
„Ausgenommen sind die jeweiligen U-Bahn- bzw. Stadtbahnbereiche.“
Eine Erklärung für diese Ausnahme bietet die Bundespolizei selbst nicht, wohl deshalb, weil sie auf der Hand liegt: U-Bahnen und Stadtbahnen befinden sich nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.
Die Notwendigkeit dieser Allgemeinverfügung erklärt die Bundespolizei wie folgt:
„Rund 2,7 Millionen Reisende nutzen im Durchschnitt täglich das Verkehrsmittel Bahn in NRW. Die Bahnhöfe sind auch an Wochenenden, insbesondere bei Großveranstaltungen in den Städten, sehr stark frequentiert.
Gewaltdelikte stellen in diesem Zusammenhang ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen dar. Die Anzahl der durch die Bundespolizei festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW ist weiterhin auf einem hohen Niveau.
Auch wenn es in 2025 einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr gab, sind die Großstadtbahnhöfe in NRW von Gewaltkriminalität belastet.
Die Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei werden anlässlich der Allgemeinverfügung nochmals intensiviert.
Die polizeiliche Präsenz wird weiter sichtbar erhöht. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden.
„Ziel ist es, die Bahnhöfe sicherer zu machen und durch die Kontrollen Gewaltstraftaten und Eskalationen mit gefährlichen Gegenständen von Vornherein zu verhindern. Die Kontrollen dienen somit auch als Gefahrenfilter.“
Dies leiste, so die Bundespolizei, „einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der An- und Abreise sowie für städtische Veranstaltungen. Die Allgemeinverfügung stellt einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung der Gewaltkriminalität mittels gefährlicher Gegenstände dar.
Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Sofern bei einem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung zugleich auch ein Verstoß gegen andere Gesetze, wie beispielsweise das Waffengesetz, erfüllt ist, kommt die Einleitung von Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren in Betracht. Die gefährlichen Gegenstände können sichergestellt werden.
Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände – wie
„… Feuerwaffen, Messer, Hieb- und Stoßwaffen und alle weiteren Gegenstände, die potenziell geeignet sind, erheblicher Verletzungen herbeizuführen wie exemplarisch Werkzeuge, Baseballschläger, Eisenstangen…“
Neben den Kontrollmaßnahmen geht es auch um zielgerichtete Präventionsarbeit im Bereich der Gewaltkriminalität. Die Bundespolizei appelliert: Sicher im Alltag – sicher ohne Waffen!
- > Waffen bieten nur trügerische Sicherheit. Sie können die Bereitschaft erhöhen, Gewalt eskalieren zu lassen oder Schäden zu vergrößern.
- > Wer eine Waffe trägt, vernachlässigt oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können.
- > Waffen erschweren Helfenden oder der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- > Die Waffe kann im ungünstigsten Fall entwendet und gegen den Träger eingesetzt werden
- > Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
- > Deko-, Anscheins-, Spielzeug- und Schreckschusswaffen sind von echten Waffen häufig nicht zu unterscheiden. Das Mitführen kann schlimmstenfalls zum Schusswaffeneinsatz durch die Polizei führen.
Seit 2018 hat die Bundespolizei in NRW bereits 75 solcher Allgemeinverfügungen anlassbezogen und zeitlich begrenzt an ausgewählten Bahnhöfen und auf Bahnstrecken durchgeführt. Dabei wurden bisher insgesamt mehr als 2.400 gefährliche Gegenstände sichergestellt.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung wie Ausnahmen, Begriffsbestimmungen und FAQs sind auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de/allgemeinverfügungen) abrufbar. Außerdem sind in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, die auf das Mitführverbot hinweisen.

Quelle Bundespolizei St. Augustin




































