Kleintierzentrum im Kreis Unna erhebt Ausfallgebühr für versäumte Narkosetermine – In Gebührenordnung verankert

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Kranke Katze - Foto Archiv RB


„Liebe Patientenbesitzer,

um den Praxisablauf für alle so gut es geht planen und reibungslos gestalten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Im beigelegten Schreiben finden Sie eine Information zu der Vergabe unserer Sedations- und Narkosetermine.“

Mit diesem Anschreiben informiert das Kleintierzentrum Im Park in Bönen die Halterinnen und Halter seiner Patienten darüber, dass Termine für aufwändige Behandlungen, die nicht wahrgenommen werden können, mindestens einen Tag vorher abgesagt werden müssen.

Ansonsten wird eine Ausfallgebühr fällig.

Die Praxis, die im Sommer vorigen Jahres von Unna-Lünern (Hinter dem Holz) in den Bönener Gewerbepark umgezogen war und dort zum Kleintierzentrum expandiert hatte, begründet ihre Entscheidung in einem Schreiben an die Tierbesitzer wie folgt:

Gemäß der Gebührenordnung (GOT) der Bundestierärztekammer ist eine Ausfallgebühr (Ausfallhonorar) beim Tierarzt rechtlich zulässig, wenn ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird oder der Tierhalter unentschuldigt nicht erscheint. Sie dient als Schadensersatz für den Einnahmeausfall und wird oft auf ca. 30 bis 60 Euro (zzgl. MwSt.) festgelegt, abhängig von der geplanten Behandlungsdauer. 

Wichtige Fakten zur Ausfallgebühr:

  • Höhe: Die Höhe variiert je nach Praxis und Art des Termins. Untersuchungen/Beratungen kosten oft weniger (ca. 30 €), während OPs oder bildgebende Verfahren (Röntgen/Sono) teurer ausfallen (ca. 60 €).
  • Absagefrist: Üblicherweise müssen Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, um keine Gebühr auszulösen.
  • Rechtliche Grundlage: Ein Ausfallhonorar ist kein Leistungsbestandteil der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte), sondern ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines nicht eingehaltenen Behandlungsvertrages.
  • Notdienst: Bei nicht wahrgenommenen Terminen im Notdienst können die Kosten deutlich höher liegen (z.B. 125 € zzgl. MwSt.). 

Auch bei Ärzten und Zahnärzten nicht unüblich

Ausfallgebühren für nicht abgesagte Termine sind auch in humanmedizinischen Praxen nicht unüblich. So berichtete unsere Redaktion im vorigen Sommer über eine Zahnarztpraxis in Unna, die auf einem Infoflyer an der Anmeldung für nicht abgesagte Termine eine Ausfallgebühr von 250 Euro ankündigte.

Unsere Leserinnen und Leser zeigten für die grundsätzliche Erhebung einer solchen Zahlung zumeist Verständnis – sofern die besagte Praxis auch für Absagen problemlos erreichbar sei.

Beim Kleintierzentrum in Bönen können Terminabsagen sowohl per Mail als auch telefonisch erfolgen.

Problematischer wird es bei Praxen mit schwieriger telefonischer Erreichbarkeit und ohne eine alternative Möglichkeit per Mail oder WhatsApp.

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