Pro Monat 400 Euro pro Ratsmitglied. Die Fraktion „Wir für Unna“ hat vorgeschlagen, diesen im Kreisvergleich hohen Betrag zu kürzen.
Jede Fraktion erhält als Kopfpauschale für jedes Fraktionsmitlied 400 Euro, die Aufwandsentschädigung jedes einzelnen Ratsmitgliedes beträgt 437 Euro.
Um beim Sparen mit gutem Beispiel voran zu gehen, beantragte WfU im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 eine Reduzierung der Fraktionszuwendungen: Jedes Ratsmitglied soll zunächst auf 50 Euro monatlich verzichten. Darüber hinaus erklärt sich die WfU-Fraktion bereit, auch einer weitergehenden Kürzung auf 300 Euro pro Ratsmitglied und Monat zuzustimmen.
„Angesichts der angespannten Haushaltslage hält es die WfU-Fraktion für zwingend erforderlich, dass auch der Rat seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet und sich zu spürbaren Einsparungen bereit zeigt“, hieß es in einem entsprechenden Antrag für den Hauptausschuss am Donnerstag (22. 1.).
„Der Sparwille muss dabei gerecht, solidarisch und für alle Fraktionen nachvollziehbar ausgestaltet sein.“ Deshalb schlug die dreiköpfige Fraktion keine Kürzung des Sockelbetrages vor, da diese insbesondere kleinere Fraktionen überproportional belasten würde.
„Eine Reduzierung der Kopfpauschale pro Ratsmandat hingegen wirkt sich proportional auf alle Fraktionen aus und ist damit aus unserer Sicht der gerechtere Weg“, begründete WfU den Vorstoß.
„Bei derzeit 56 Ratsmitgliedern ergibt sich bei einer Absenkung der Mandatszuwendung um 50 Euro pro Ratsmitglied und Monat – von 400 auf 350 Euro – eine jährliche Einsparung von 33.600 Euro. Der bisherige Jahresetat von 268.800 Euro würde entsprechend entlastet.“
Bei einer weitergehenden Kürzung auf 300 Euro pro Ratsmitglied und Monat läge die jährliche Einsparung sogar bei 67.200 Euro. „Hätte“ gelegen, denn der Vorschlag fand im Hauptausschuss keine Mehrheit. Bis auf die AfD lehnten alle anderen ab.
Sven Arnt, Fraktionsvorsitzender der WfU, zeigte sich im Anschluss enttäuscht: „Wenn wir von den Bürgerinnen und Bürgern eventuell Einsparungen verlangen müssen, dann muss der Rat mit gutem Beispiel vorangehen. Haushaltskonsolidierung darf kein Lippenbekenntnis sein. Sparen beginnt bei uns selbst.“
Arnt führte zu dem Antrag noch aus:
„Jede Fraktion in Unna bekommt von der Stadt eine Fraktionspauschale, Zuschuss für die Miete eines Büros (gedeckelt) und für jedes Fraktionsmitglied eine „Kopfpauschale“ in Höhe von 400 € monatlich. Um diese Kopfpauschale geht es im Antrag.
Kommunalpolitik geht nicht zum Nulltarif, aber es gibt durchaus Möglichkeiten, sich finanziell zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang steht auch unser Antrag, die Stelle eines dritten stellvertretenden Bürgermeisters einzusparen, den wir zurückgezogen haben, aber zum Ende der Legislatur erneut einbringen werden.
Leider sahen sich die Vertreter von SPD, CDU, Linke/Volt und Grünen im Haupt- und Finanzausschuss nicht in der Lage, unseren Argumenten zu folgen. Sie vertraten die Ansicht, dass der Sockelbeitrag in der Vergangenheit schon gekürzt worden sei und die allgemeinen Kosten für die Fraktionen die aktuellen Zahlungen notwendig machen (CDU und SPD), Linke/Volt vertrat die Ansicht, der Vorschlag sei sozial ungerecht und würde deren politische Arbeit erschweren.
Der Antrag wurde abgelehnt. Nur 4 Stimmen waren dafür.“
Entschädigungsverordnung NRW
Die Pauschalen für die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder legt die „Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen“ fest. Die Höhe ist nach Einwohnerzahl gestaffelt. Hier ein paar Beispiele:
- Blankenheim (Kreis Euskirchen): Vollpauschale 234,60 Euro, Teilpauschale 127,50 Euro
- Haltern am See (Kreis Recklinghausen): Vollpauschale 377,40, Teilpauschale 255 Euro
- Recklinghausen: Vollpauschale 499,80 Euro, Teilpauschale 387,60 Euro.
- Dortmund: Vollpauschale 642,60, Teilpauschale 530,40 Euro.
Hinzu kommen noch weitere Pauschalen für bestimmte Ämter wie ein Ausschuss- oder Fraktionsvorsitz. Letzterer wird mit dem doppelten Satz der Vollpauschale entschädigt, bei Fraktionen ab acht Mitgliedern ist es der dreifache Satz.
Die Pauschalen für die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder Tätigen legt die „Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen“ fest. Die Höhe ist nach Einwohnerzahl gestaffelt. Hier ein paar Beispiele:
- Haltern am See (Kreis Recklinghausen): Vollpauschale 377,40, Teilpauschale 255 Euro
- Recklinghausen: Vollpauschale 499,80 Euro, Teilpauschale 387,60 Euro.
- Dortmund: Vollpauschale 642,60, Teilpauschale 530,40 Euro.
Hinzu kommen noch weitere Pauschalen für bestimmte Ämter wie ein Ausschuss- oder Fraktionsvorsitz. Letzterer wird mit dem doppelten Satz der Vollpauschale entschädigt, bei Fraktionen ab acht Mitgliedern ist es der dreifache Satz.




































