Syrien und Türkei bleiben bei Einbürgerungen im Kreis Unna vorn – Fast jeder Zweite lebt in Bergkamen

0
71
Deutschlandfahne - Symbolbild, Quelle RB

Einbürgerungen Dezember: Kreis Unna begrüßt 66 Neubürger

Kreis Unna. Auch im Dezember begrüßt der Kreis Unna wieder Neubürger und Neubürgerinnen: 66 Personen aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern erhielten nun das für sie wichtige Dokument, teilt die Kreisverwaltung mit.

Die meisten Neubürger mit nun deutschem Pass kommen wieder aus den beiden Herkunftsländern Syrien (26) und der Türkei (21). Daran hat sich seit Monaten nichts geändert. 2024 und 2023 stellten die Syrer noch stets die deutlich größte Gruppe, inzwischen hat das Heimatland Türkei nachgezogen.

30 von den insgesamt 66 Personen wohnen in Bergkamen und 13 in Schwerte – auch das ist so wie fast immer.

Die anderen Herkunftsländer sowie die Verteilung der Neubürgerinnen und Neubürger auf die einzelnen Städte und Gemeinden:

Einbürgerungsvoraussetzungen (Quelle Bundesinnenministerium)

Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ausnahmen möglich für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR)
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest); hiervon befreit sind Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

Einbürgerungstest

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. In den letzten Jahren haben weit über 90 % der Teilnehmer den Test bestanden.

Befreiung vom Einbürgerungstest

Sie müssen keinen Test ablegen, wenn sie noch keine 16 Jahre alt sind oder die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. Ebenfalls vom Einbürgerungstest befreit ist, wer über einen deutschen Schulabschluss verfügt oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen kann. Außerdem sind Sie vom Einbürgerungstest befreit, wenn Sie auf Grund eines der so genannten Anwerbeabkommen bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind. Dies gilt auch für Ihren Ehegatten, wenn ihnen dieser im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen ist.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here