Deutschlandweit steigen derzeit die Fallzahlen von Geflügelpest an. Im Kreis Unna und dem Stadtgebiet Hamm, für das das Kreisveterinäramt Unna ebenfalls zuständig ist, gibt es derzeit noch keinen Fall, teilte der Kreis am Donnerstag Mittag mit (30. Oktober).
Geflügelhalter im Kreis sollen weiter vorsichtig sein, rät der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
Die Vogelpest ist inzwischen ganzjährig in Deutschland verbreitet, doch besonders durch die Zugvögel steigen die Zahlen der erkrankten Tiere im Herbst meist an. Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ist dies dieses Jahr wohl früher als üblich der Fall.
Im Kreis Soest trat Geflügelpest bereits auf. Eine Hobbyzucht musste getötet werden.
„Es gibt bisher keinen Fall von aviärer Influenza im Kreis Unna. Für den Menschen besteht so gut wie kein Risiko: In Deutschland ist kein Fall von Übertragung auf den Menschen bekannt geworden“, so Kreisveterinär Dr. Kirschner.
Aktuell werden mehrere Tiere getestet.
Eine am vergangenen Wochenende gefundene Gans und ein kränkelnder Kranich aus Lünen sind negativ getestet worden.
Außerdem bittet er Geflügelhalter, Ornithologen sowie alle Bürger um Wachsamkeit.
„Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten dem zuständigen Ordnungsamt und außerhalb der Dienstzeit der Leitstelle des Kreises Unna unter Angabe des genauen Fundortes gemeldet werden“, so Dr. Kirschner.
„Bürger sollten kranke oder verendete Vögel sowie Wildtiere generell nicht anfassen.“
Ansonsten ist das Veterinäramt unter tiergesundheit@kreis-unna.de oder 0 23 03 27 15 39 ansprechbar.
Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erinnert zudem daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.
Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen.
Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel.Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden – ab dem ersten Tier in der Haltung.
Eine Neuanmeldung ist unter https://nw.agrodata.de/newreg-nw möglich.
Interessierte Bürger können sich beim TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des FLI über den aktuellen Stand der Vogelgrippe informieren unter https://tsis.fli.de/cadenza/.
Außerdem hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite nützliche Informationen zum Thema Geflügelpest zusammengestellt. Unter www.lanuk.nrw.de sind unter dem Suchwort „Geflügelpest“ auch zwei Merkblätter für Halter zu finden.
Quelle Kreis Unna




































