Am vorletzten Sonntag, dem 14. September, fand die Kommunalwahl statt. Einige Parteien haben ihre Plakate gleich am Montag abgenommen. Manche hängen aber auch über den Folgesonntag hinaus noch an Bäumen und Laternen, was eine Leserin aus Unna irritiert: „Hatte man nicht früher eine Woche Zeit dazu?“
Tatsächlich hat die Leserin dies richtig in Erinnerung.
Auf unsere Nachfrage bei der Stadt Unna erklärte Stadtsprecherin Anna Gemünd die Regel wie folgt:
„Für alle Parteien, die keinen Kandidaten in der Bürgermeisterstichwahl haben und auch nicht zur Wahl von einem der Kandidaten auffordern, gilt der Wahltag – eine Woche Frist zum Abhängen.
Für alle anderen – Parteien mit einem Stichwahlkandidaten oder einer Empfehlung) gilt der Stichwahltag; dann auch wieder mit einer Woche Frist.“
Das heißt für Unna: Bis spätestens zum 5. Oktober dürfen noch die Plakate von SPD und CDU hängen, die von Grünen und FDP mit entsprechenden Wahlaufrufen ebenfalls.
Auch Volt und Linke sprachen sich gegenüber Rundblick für einen Kandidaten aus, müssten allerdings ihre Plakate entsprechend mit dem Hinweis auf den 28. 9. ergänzen.
Für WfU und die aus dem Rat ausgeschiedene FLU galt die Eine-Woche-Frist bis zum 21. September.