
150 Wohneinheiten, innenstadtnah und bezahlbar – hier muss Unna Tempo machen, fordert die Ratsfraktion Wir für Unna (WfU).
„Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist für viele Unnaerinnen und Unnnaer von höchster Priorität“, erklärt Ingrid Kroll, Fraktionsvorsitzende von „Wir für Unna“. Deshalb hat die vierköpfige Ratsfraktionen einen Antrag gestellt, der das aktuelle Bauvorhaben an der Klopstockstraße deutlich beschleunigen soll.
Ziel ist es, bereits jetzt einen Flächentausch für das untere Areal anzustreben, das sich derzeit in einem Landschaftsschutzgebiet befindet.
Es handelt sich um ein innenstadtnahes, 1,8 qm großes Areal entlang der Morgenstraße, gegenüber der Kleingartenanlage Lebensfreude. Um das Grundstück in bebaubares Gebiet umzuwidmen und wie geplant mit neuen Mehr- und Einfamilienhäusern zu bebauen, ist die Aufhebung des Landschaftsschutzes im östlichen Teil des Grundstücks zwingend notwendig, so WfU-Chefin Ingrid Kroll.
Hier schnell zu handeln würde die Chance auf eine Vielzahl geförderter Wohnungen eröffnen, unterstreicht Kroll. „Angesichts der immens gestiegenen und weiter steigenden Nachfrage ist das Thema von höchster Priorität.“
Die Fraktion betont die Dringlichkeit dieses Vorhabens. Ein interessierter Investor habe sein Bauvorhaben bereits präsentiert, „die Pläne liegen bereits seit mehr als zwei Jahren in der Schublade, wurde aber von der Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt nicht priorisiert, sondern ins Baulandprogramm und Handlungskonzept Wohnen Unna geschoben. Das haben wir als Fraktion sehr bedauert“, erinnert Ingrid Kroll.
Denn das Konzept des Investors sei mehr als gut durchdacht: „Bei einer schnellen Baugenehmigung wären die Wohnungen heute schon bezugsfertig.“

Was ist geplant?
In der Vorlage der Stadt heißt es zu dem Bauvorhaben:
Der Grundstückseigentümer einer größeren, bislang als Grünland genutzten Fläche östlich der Klopstockstraße hat einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans gestellt.
Mit dem Antrag wird die Bereitschaft zur Leistung eines Infrastrukturbeitrags im Sinne der städtischen Beschlüsse und die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum zugesichert, der dringend benötigt wird.

Projektentwickler ist die Wedoxx GmbH aus Unna.
Auf einer Fläche von 1,8 ha sollen etwa 150 Wohneinheiten entstehen. Dabei soll eine Mischung aus öffentlich gefördertem Wohnungsbau, freifinanziertem Mehrfamilienhausbau und Einfamilienhäusern realisiert werden.
Das städtebauliche Ziel ist die Erschließung von dringend benötigtem und immer wieder geforderten innenstadtnahem Wohnraum ohne weiteren Ausbau der städtischen Infrastruktur und unter Beachtung des Klimaschutzes.
Lage des Plangebiets und Bestandssituation
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Unnaer Innenstadt an der Morgenstraße.
Die Fläche weist für eine Wohnbauentwicklung zahlreiche Lagevorteile auf, z. B. die Nähe zu Innenstadt und Bahnhof für Fußgänger und Radfahrer und eine gute vorhandene Erschließung (ÖPNV, MIV, Rad).
Es handelt sich um eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung der bestehenden Stadtstruktur zur Vermeidung zusätzlicher Versiegelung in Außenbereichen.
Weiterhin spricht auch die vorhandene Infrastruktur für die Entwicklung der Fläche (Schulen und Sportstätten im Umfeld, technische Infrastruktur in der Klopstockstraße), so dass nur geringe weitere öffentliche Erschließungsanlagen notwendig werden.
Mit dem Projektträger kann eine klimagerechte Stadtentwicklung umgesetzt werden:
• Beitrag zur Förderung der Nahmobilität und zur Förderung der Verkehrswende,
• Konzept ermöglicht eine umfängliche Begrünung von Flächen und Dächern,
• Potentiale für nachhaltige Energiekonzeptionen.
Große Teile des Plangebietes sind im Landschaftsplan des Kreises Unna als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Bei dem festgesetzten LB 223 handelt es sich um eine aufgelassene Obstwiese, Grünlandfläche mit Obstbäumen und einen Bachlauf.
Östlich des Baches schließt sich eine verbuschte, aufgelassene ehemalige Obstwiese an. Diese Fläche gleicht infolge fortgeschrittener Sukzession eher einem lichten Pionierwald.
Der westliche Teil des Landschaftsschutzgebiets müsste demnach aus dem Landschaftsschutz entlassen werden.
Hierzu haben bereits erste Gespräche mit der Unteren Landschaftsbehörde stattgefunden. Diese signalisiert Zustimmung und schlägt vor, als Ausgleichsfläche für den Eingriff eine größere Ackerfläche des Eigentümers südlich der B1 als sogenannte „Schwarzbrache“ zu entwickeln. Dies würde der Entwicklung des Vogelschutzgebietes südlich der B1 zugutekommen und wäre vertraglich zwischen der Landschaftsbehörde und dem Eigentümer zu regeln.
Weitere Bausteine sind die Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten, die Ortsrandeingrünung und Berücksichtigung des Baumbestandes an der Morgenstraße, die Wegebeziehung ins Grüne mit einem zentralen öffentlichen Spielplatz als sozialer Treffpunkt für das Quartier, die vorgesehene Schallschutzbebauung am südlichen Rand zur B1, ein minimierter Erschließungsaufwand und ausreichend private und öffentliche Stellplätze.
Der Bebauungsplan soll im „Normalverfahren“ aufgestellt werden. Bestandteil der Planung ist somit auch die Durchführung einer Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Somit kommt auch die naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsregelung zur Anwendung.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der wirksame Flächennutzungsplan der Kreisstadt Unna zu ändern, um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gerecht zu werden. Dieser stellt das Plangebiet gegenwärtig zum Teil als Grünfläche dar. Das Plangebiet liegt vollständig in der (im Entwurf des sich in Aufstellung befindlichen Regionalplans) festgelegten Fläche des allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). Das Vorhaben entspricht somit den landesplanerischen Vorgaben auch für den Bereich der noch zu ändernden Grünflächen. Die Grünflächen sind im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung der 19. FNP-Änderung in Wohnbauflächen zu ändern.
Auf Grundlage des vorliegenden Entwurfsvarianten soll die Bürgerschaft im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung an der bereits vorliegenden Planung beteiligt werden.