„War keine Absicht“ – Provozierende Fahrmanöver im Stadtgebiet Unna

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42 Meter lange Abriebspur auf der Fahrbahn

Bei gezielten Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stellten Polizeibeamte der Kreispolizeibehörde Unna am Mittwoch (23.04.2025) zwei signifikante Verkehrsverstöße im Stadtgebiet fest.

Gegen 20:00 Uhr nahm eine Zivilstreife aus dem Ringtunnel in Unna Motorengeräusche wahr, die auf starkes Beschleunigen hindeuteten.

Die Zivilstreife fuhr dem Autofahrer hinterher, der seine Fahrt in Richtung Friedrich-Ebert-Straße fortsetzte. Erneut ließ der Fahrer hier den Motor aufheulen, bevor er mit etwa 30 km/h weiterfuhr.

An der Ampel zur Glückauf-Kaserne kam das Fahrzeug an der Haltelinie zum Stehen. Beim Umschalten auf Grün vollzog der Fahrer dann einen sogenannten „Burnout“ mit quietschenden Reifen, starkem Qualm und der eine ca. 42 Meter lange sichtbare Kratz- und Abriebspur auf der Fahrbahn hinterließ.

Die Zivilstreife befand sich weiterhin unmittelbar hinter dem Fahrzeug, sodass der Vorfall direkt beobachtet und das Fahrzeug daraufhin angehalten werden konnte.

Der 22-jährige Fahrer aus Unna kommentierte sein Verhalten mit den Worten: „Das war keine Absicht.“

Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro zuzüglich Gebühren. Punkte im Fahreignungsregister sind in diesem Fall nicht vorgesehen.

Bereits am Nachmittag kontrollierte die Zivilstreife gegen 16:50 Uhr ein Fahrzeug auf der Iserlohner Straße in Fahrtrichtung Fröndenberg, nachdem es zu einem riskanten Überholmanöver durch die Fahrzeugführerin gekommen war.

Eine 32-jährige Fahrerin eines Tesla hatte kurz hinter der BAB-Brücke im Bereich einer nicht einsehbaren Linkskurve einen anderen Pkw, trotz unklarer Verkehrslage, überholt.

Nur wenige hundert Meter weiter beginnt ein durch Verkehrszeichen klar ausgewiesenes Überholverbot – auch hier wurde ein weiterer Überholvorgang festgestellt.

Das Fahrzeug konnte kurze Zeit später gestoppt und kontrolliert werden. Die zuvor durch die 32-Jährige überholten Fahrzeugführer quittierten die Kontrolle mit sichtlicher Zustimmung.

Gegen die Fahrerin wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Sie muss mit einem Bußgeld von rund 135 Euro, zusätzlichen Gebühren sowie einem Punkt rechnen.

Quelle Kreispolizeibehörde Unna

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