Kommunale Ausländerbehörde an der Zechenstraße stellt auf reines Termingeschäft um

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Die Ausländerbehörde des Kreises Unna an der Zechenstraße in Königsborn. (Foto Kreis Unna)

Vorsprache nur noch mit Termin:

Ab Montag, 31. März, stellt die Kommunale Ausländerbehörde in der Zechenstraße auf reines Termingeschäft um. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Vorsprache nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, teilt der Kreis mit.

Die Vorsprachen der Kunden werden demnach anders organisiert, damit die Bearbeitung des jeweiligen Anliegens garantiert werden kann. Zudem werde so eine mehrstündige Wartezeit vermieden. 

Termine können auf der Homepage des Kreises Unna gebucht werden. Diese werden mit einer Vorlaufzeit von zwölf Wochen auf der Homepage des Kreises freigeschaltet (Kreis Unna > Aufenthalt und Asyl > Ausländerbehörde). Zusätzlich werden täglich weitere Kapazitäten freigeschaltet, damit auch spontane Vorsprachen ermöglicht werden. 

Zudem ist für viele Anliegen eine persönliche Vorsprache gar nicht erforderlich. Zahlreiche Anträge können online gestellt werden (Kreis Unna > Online-Aufträge Aufenthaltstitel). 

Auch für die Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bevor ein Termin vereinbart wird, kann der Lieferstatus des Aufenthaltstitels bzw. des Reiseausweises geprüft werden. Weitergehende Informationen erhalten die Kunden bei der Beantragung des Dokumentes. Diese sind auch auf der Homepage des Kreises Unna zu finden (Kreis Unna > Aufenthalt und Asyl > Ausländerbehörde). 

Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung aufgrund eines Asylverfahrens sind, erhalten automatisch eine Termineinladung zur Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattungen bzw. der Duldungen. 


Grundsätzlich steht die Nutzung des Kontaktformulars zur Verfügung. Gerne kann die Ausländerbehörde über das Funktionspostfach abh@kreis-unna.de kontaktiert werden. PK | PKU

PM Kreis Unna

2 KOMMENTARE

  1. Find ich gut.

    So haben die Wenigen die hierhergekommen sind um sich ein neue Existenz aufzubauen mehr Zeit die 7te Übersetzung ihrer heimatlichen Qualifikation beizubringen oder trotz nachgewiesener, mehrjähriger Praxis als Arzt etc. noch ein weiteres Studienjahr für einen hiesigen Abschluss zu belegen.

    Somit stehen sie denen die hier sind um die Sozialleistungen abzugreifen nicht mehr im Weg.

  2. Dem Pressebericht kann man leider nicht entnehmen, ob auch weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit besteht, Termine telefonisch und Anträge analog ohne verschiedene zusätzliche fremde Drittunternehmen als Internetdienstleister einzureichen.

    Immerhin handelt es sich um private Daten und es gibt Millionen Menschen welche kein Internet benutzen oder zumindest darüber nicht ihre Privatsphäre ins Netz stellen.

    Zudem sollte dieser Bürgerservice auch weiterhin gewährleistet sein, wenn wie gerade erst in dutzende Kommunen in NRW die IT durch Hacks monatelang zerstört wurde.

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