Aggressiver Drogeriedieb formt Finger drohend zur Pistole – Herkunft jetzt wieder nur auf Anfrage

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Die Drogerie Müller auf der Bahnhofstraße in Unna. (Archivbild RB)

Er formte mit seinen Fingern eine Pistole.

Mit einem aggressiven Ladendieb bekam es am Freitag (20.12.2024) die Drogerie Müller auf der Bahnhofstraße in Unna zu tun.

Der, so die Polizei, „34-jährige Mann aus Unna“ habe sich gegen 18:50 Uhr in der Drogeriefiliale „auffällig verhalten“.

Während er das Geschäft verlassen wollte, löste die Diebstahlsicherung aus. Er wurde durch Mitarbeiter angesprochen und bei einem Fluchtversuch durch diese festgehalten.

„Der 34-Jährige verhielt sich daraufhin aggressiv und bedrohte die Angestellten in Form von Zeichensprache, indem er mit seinen Fingern eine Pistole formte“, so die Polizei Unna in ihrem Bericht.

Da die Personalien des 34-jährigen Diebes vorerst nicht bekannt waren, wurde er durch hinzugerufene Polizeibeamte vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache Unna gebracht.

Bei einer Durchsuchung seiner Sachen wurden diverse hochpreisige Parfüme gefunden.

Er wurde im späteren Verlauf nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen, Haftgründe bestanden nicht. „Auf ihn kommt nun ein Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls zu“, schließt die Mitteilung.

Erst auf Nachfrage teilte uns Polizeisprecherin Jana Ebbinghaus mit, dass „der 34-Jährige aus Unna“ Armenier ist.

Wieso die Herkunft, anders als es seit September 2022 bei der Kreispolizeibehörde Unna üblich war, plötzlich (wieder) nicht initiativ genannt wird, beantwortete Ebbinghaus nicht. Sie schrieb dazu nur diesen Satz:

„Die Herkunft einer Person kann auf Nachfrage mitgeteilt werden.“

Anmerkung der Redaktion: das „kann“ nicht, sondern muss, zu solchen Auskünften sind die Polizeipressestellen des Landes NRW der Presse gegenüber verpflichtet.

Einen Grund dafür, wieso diese Informationen jetzt wieder einer Extra-Nachfrage bei der Kreispolizeibehörde bedürfen, nannte Jana Ebbinghaus nicht.

  • Unsere Redaktion hat dazu am 23. 12. noch einmal schriftlich angefragt und wird über die Begründung berichten.

4 KOMMENTARE

  1. Ich kann das Zurückhalten bestimmter Informationen (was in vielen Medien oft der Fall ist) insbesondere dann nicht verstehen, wenn es sich um eine Fahndung handelt. Was hat das Nennen phänotypischer Merkmale im Falle eines bspw. dunkelhäutigen, süd-/westeuropäischen oder asiatischen oder oder oder Tatverdächtigen mit Diskriminierung / Fremdenfeindlichkeit zu tun?

    • Die Herkunftnennung bezieht sich nicht auf das Nennen von Merkmalen wie von Ihnen beschrieben, Richard. Es bezieht sich auf bereits identifizierte Täter.

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