Die Polizei Dortmund setzt die regelmäßigen Kontrollen in Innenstadt und Nordstadt „unermüdlich fort“, teilt sie am heutigen Freitag mit.
„Die Straßen- und Rauschgiftkriminalität bekämpfen und das Sicherheitsgefühl der Dortmunder Bevölkerung erhöhen“ – das sind die primären Ziele der Präsenzkonzeption „Fokus“. Unterstützung erhält die Polizei Dortmund durch die Bereitschaftspolizei NRW.
So auch am gestrigen Donnerstag, 14. 11.: 58 Personen und 15 Fahrzeuge wurden kontrolliert.
Im Dietrich-Keuning-Park wurde ein 44-Jähriger mit zwei verbotenen Messern erwischt, die Beamten stellten sie sicher und fertigten eine Strafanzeige. „Ein Messertrageverbot wurde angeregt.“
Bei einer weiteren Person fanden die Beamten einen Schlagstock. Auch dieser wurde sichergestellt. Dazu gab es 11 Platzverweise.
Zum Messertrageverbot:
„Die Messer müssen von der Straße! Dass viele meinen, man müsse jetzt ein Messer wie sein Handy mit sich führen, führt in eine gefährliche Spirale.“
In den Stadtgebieten von Dortmund und Lünen gilt seit Ende Mai ein Trageverbot von Messern und anderen Waffen. Nicht für jeden, sondern für „einen bestimmten Personenkreis“. Dieser bekommt persönlich Besuch von der Polizei.
Das neue Verbot gilt zunächst für 3 Jahre.
„Konflikte werden immer häufiger nicht mehr nur mit Worten, ja teilweise nicht mal mehr mit Fäusten, sondern zu oft leider auch mit Waffen, wie Messern ausgetragen. Die Hemmschwellen sind gesunken,“ so ordnete Polizeipräsident Gregor Lange bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023 die aktuelle bundesweite Entwicklung im Bereich der Gewaltkriminalität ein.
Im Sinne des „langjährigen Ansatzes der Dortmunder Polizei, die rechtsstaatlichen Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung auszuschöpfen“, hat der Polizeipräsident mit sofortiger Wirkung ein Messertrageverbot für einen bestimmten Personenkreis im Stadtgebiet Dortmund und Lünen angeordnet.
Der Personenkreis umfasst „… bekannte Straftäter, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die wiederholte Androhung des Einsatzes von Waffen und gefährlichen Gegenständen ausgeht“. Vereinfacht gesagt, so Lange:
„Jemand, der bereits Messer oder andere gefährliche Gegenstände bei Straftaten eingesetzt hat, ist im besonderen Fokus.“
Erfasst und überprüft werden insbesondere Personen, die im hiesigen Intensivtäterkonzept geführt werden, also Straftäter unter 21 Jahren, die bereits eine Vielzahl von Straftaten begangen haben.
Darüber hinaus werden auch Personen in die Auswahl einbezogen, die z.B. im Rahmen der strategischen Fahndung mit einem Messer o.ä. angetroffen wurden.
Eine vom Polizeipräsidenten eingesetzte Task Force hat in den letzten Wochen über 400 Personen als Prüffälle identifiziert, die nun individuell begutachtet werden. Aktuell sind bereits rund 108 Prüfungen abgeschlossen, in 55 Fällen wurde schon die rechtlich vorgeschaltete Anhörung verschickt.
Die Waffentrageverbote werden bewusst nicht mit der Post verschickt. Sondern:
„Die Bezirksbeamten suchen die Personen persönlich auf, klingeln an der Haustür, verbinden die Übergabe der Verbotsverfügungen mit einer Gefährderansprache und nehmen die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen an der Haustür in die Verantwortung.“
Das Trageverbot ist zunächst auf drei Jahre befristet. Wird eine Person mit Trageverbot mit einem Messer o.ä. angetroffen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Bei einem wiederholten Verstoß steigt das Zwangsgeld auf 500 Euro an. Bei weiterer Zuwiderhandlung droht letztendlich eine Erzwingungshaft.
Der Fokus der Anordnung zielt insbesondere auf „erlaubnisfreie Waffen und andere gefährliche Gegenstände“, wie unter anderem Messer aller Art, gefährliche Werkzeuge (Äxte, Beile, Baseballschläger, Hammer, etc.) und Tierabwehrspray ab.
„Die Messer müssen von der Straße! Dass viele meinen, man müsse jetzt ein Messer wie sein Handy mit sich führen, führt in eine gefährliche Spirale. Das Trageverbot ist ein vielversprechender Baustein in unserem ganzheitlichen Ansatz mit Präsenz, Kontrolldruck und Ermittlungen im Hintergrund, um dem Problem der Gewaltkriminalität entschieden entgegenzutreten“, so Gregor Lange.
Die Dortmunder Polizei wird in naher Zukunft schwerpunktmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Anordnungen durchführen und nachberichten. Dazu wird der Dortmunder Polizeipräsident im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen die strategische Fahndung anordnen, um Verstöße gegen das Waffentrageverbot festzustellen und zu ahnden.
Die Polizei Dortmund wir sich bei ihrem Konzept aber nicht nur auf repressive Maßnahmen konzentrieren, sondern wird verstärkt auch in Schulen präventiv tätig werden.
„Es ist klar, bei diesem wichtigen Thema sind alle gesellschaftlichen Akteure in der Pflicht, zuallererst die Eltern von Kindern und Jugendlichen, aber auch Schulen, Sportvereine, Jugendeinrichtungen und die Sozialarbeit.
Wir brauchen das Engagement aller, um das Messer aus dem öffentlichen Raum zu verbannen“,
erläuterte Polizeipräsident Gregor Lange abschließend.
Quelle Polizei DO