Autoknacker in Körne blitzschnell erwischt und blitzschnell wieder frei: Jeder solche Fall gilt als „aufgeklärt“ – Die meisten werden aber eingestellt

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Symbolbild Pixabay

Eine Meldung, wie sie die Dortmunder Polizei teils mehrmals täglich als Erfolg vermeldet.

Blitzschnell erwischt und ebenso schnell wieder auf freiem Fuß waren zwei Autoaufbrecher, auf deren Treiben heute früh um 0.40 Uhr ein 19-jähriger Zeuge in Dortmund-Körne aufmerksam wurde.

Er hörte ein Klirren und beobachtete zwei Männer, die an einem Auto mit eingeschlagener Seitenscheibe standen. Als die zwei den Zeugen registrierten, türmten sie, einige Straßen weiter fing eine Polizeistreife sie ab, nahm sie fest und brachte sie zur Wache.

„Bei den Tätern handelt es sich um einen 21-Jährigen und 23-Jährigen aus Dortmund“, heißt es abschließend knapp von der Polizei, „nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden sie entlassen. Die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor.“

Nicht selten berichtet die Dortmunder Polizei in teils epischer Ausführlichkeit über Nichtigkeiten wie einzelne Autoaufbrüche oder Wohnungseinbrüche, die in einer Großstadt tatsächlich an der Tagesordnung sind. Hervorgehoben werden in diesen Berichten oft, wie im aktuellen Fall, tatkräftige Zeugen, die bei schnellen Festnahmen mithelfen.

Das hat einen Grund. Denn auch wenn diese Festnahmen aber fast immer nur „vorläufig“ sind, da „die besonderen Gründe für eine Untersuchungshaft nicht vorlagen“, verbessert jeder dieser Fälle die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik im Bereich „Aufklärungsquote“:

Denn eine Straftat gilt in der Terminologie der Polizeilichen Kriminalstatistik als

… „aufgeklärt“, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Ob er im Anschluss in Untersuchungshaft kam oder gar vor Gericht gestellt und verurteilt wollte, spielt dabei keine Rolle.

Viele Fälle werden wieder eingestellt

Um die Entwicklung der Straftaten in Deutschland zu analysieren, werden in der Politik und in den Medien meistens die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) herangezogen und mit den Vorjahren verglichen.

Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte Ausgangsstatistik: Es werden alle durch die Polizei endbearbeiteten Straftaten erfasst, die an eine Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden.

Daher ist in der PKS auch immer von Tatverdächtigen und nicht von Tätern die Rede, weil es noch nicht zu einer Verurteilung der Tatverdächtigen gekommen ist.

In sehr vielen Fällen kommt es jedoch gar nicht erst zu einem gerichtlichen Verfahren, sagte Frank Neubacher, Direktor des Instituts für Kriminologie an der Uni Köln, in der ARD-Tagessschau. „Sehr viele dieser Fälle werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, zum Beispiel weil es minderschwere Fälle sind oder die Beweislage nicht ganz klar ist.“

In der PKS sind also Fälle enthalten, die später aus verschiedenen Gründen nicht weiter verfolgt werden. Insgesamt werden nur etwas mehr als die Hälfte aller in der PKS erfassten Straftaten am Ende auch aufgeklärt.

Das bedeutet auch, dass bei etwa der Hälfte der in der PKS erfassten Straftaten Informationen zur Person des Tatverdächtigen nicht ermittelt werden konnten.

Quellen: Polizei Dortmund, ARD Tagesschau, Archiv RB

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