Große Fundsachenversteigerung der Stadt Hamm startet – Hochwertige Fahrräder darunter

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Fotoquelle Pixabay

Die Schnäppchenjagd beginnt:

Ebenso wie einmal im Jahr die Stadt Unna versteigert auch die Stadt Hamm ihre Fundsachen, die nicht abgeholt wurden, online.

Am Donnerstag, 13. Juni 2024, um 18 Uhr beginnt die diesjährige Online-Fundsachenversteigerung der Stadt Hamm.

Bereits zum 25. Mal versteigert die Stadt Fundsachen über das Internet auf der Seite www.fundus.eu bzw. www.sonderauktionen.net (zu erreichen auch über www.hamm.de).

Es können Fahrräder aller Art, Handys, Schmuck, Uhren und einige Kleinteile ersteigert werden. Dabei handelt es sich um Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist.

Nur noch bis zum Versteigerungsbeginn haben vermeintliche Eigentümer die Möglichkeit, ihre Rechte bei der Stadt Hamm – Bürgeramt Uentrop – anzumelden. Mit Beginn der Versteigerung erlischt dieses Recht.

Bereits seit dem 16.05.2024 besteht die Möglichkeit, alle zu versteigernden Fundsachen im Internet (www.sonderauktionen.net) anzuschauen (der Link zur Online-Versteigerung ist zu finden auf der Internetseite der Stadt Hamm (www.hamm.de)).

Das Versteigerungsprinzip weicht von den üblichen Portalen wie „ebay“ ab: Die Auktion startet mit einem festgesetzten Höchstpreis. Dieser aktuelle Kaufpreis fällt in regelmäßigen Abständen bis zum angegebenen Mindestpreis. Für die Versteigerung wurden alle Artikel fotografiert und die Preise fachkundig festgelegt. Die Versteigerung endet spätestens am Sonntag, 23.06.2024 um 18 Uhr.

Die ersteigerten Fundsachen (ggfls. einschließlich Versandkosten) müssen zunächst bei der Fa. GMS bezahlt werden.

Nach Bestätigung des Zahlungseingangs können die ersteigerten Fahrräder – nach vorheriger Kontaktaufnahme (Rufnummer 02381/17-7897 oder mobil 01637600573) – in der Zukunftsfabrik des Jobcenters abgeholt werden. Die ersteigerten übrigen Fundsachen können zu den generellen Öffnungszeiten im Bürgeramt Uentrop, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm abgeholt werden. Ein Versand der Kleinteile (z. B. Handys, Schmuck, etc.) ist gegen Kostenerstattung möglich.

Quelle: Stadt Hamm

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