Thews (SPD) nach OVG-Urteil: „AfD auch rechtlich gefährlich – Verbotsverfahren prüfen“

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Der heimische Bundestagspolitiker Michael Thews (SPD), Abgeordneter  für den Wahlkreis Hamm/Unna II (mit Hamm, Lünen, Selm und Werne), begrüßt das gestrige Gerichtsurteil des OVG Münster zur AfD. Der Richterspruch bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf.

„Die AfD hat versucht, das Gericht mit Anträgen zu überschütten und krachend verloren“, resümiert der Sozialdemokrat in einer Pressemitteilung vom Dienstag, 14. Mai.

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3 KOMMENTARE

  1. Wo sind wir denn eine Demokratie?Dieser zusammengewürfelter korupter Haufen in Berlin.In welchem Land sitzt eine Partei mit 15 oder 11%Stimmen in der Regierung und saugt das Volk bis auf die Knochen aus.

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