Für anhaltende emotionale Reaktionen sorgt unser Bericht über die Katze, die am vergangenen Donnerstag, 11. 1., am Heerener Wald ausgesetzt gefunden wurde.
Bzw. weggeworfen wurde, denn das Tier war in einen Karton gepackt und dieser rundherum zugeklebt worden. Ein Schälchen Katzenmilch, das dazugestellt worden war, war beim Auffinden des Tieres bereits gefroren.
Für neue Aufregung sorgte heute kurzzeitig eine Anzeige auf einem Kleinanzeigenportal: Eine Rundblick-Leserin stieß dort auf eine schwarzweiße Hauskatze, die der grausam ausgesetzten Mieze täuschend ähnlich sieht. Zudem ist die Adresse mit Unna angegeben.
So frappant ist die Ähnlichkeit der beiden Katzen, einschließlich des weißen Streifens auf der Stirn, dass die Leserin überzeugt war: „Das ist die Katze. Einen solchen Zufall gibt es nicht.“
Tatsächlich gibt es offenbar doch derartige verrückte Zufälle: Der Tierschutzverein Unna, den wir unmittelbar nach der Meldung der Leserin kontaktierten, hatte bereits von dieser Anzeige Kenntnis und auch schon mit der Person, die die Katze inseriert hatte, Kontakt aufgenommen.
Demnach sind es tatsächlich zwei verschiedene Katzen. Unterscheidbar nur durch minimale Kleinigkeiten in der Fellzeichnung.
Der Tierschutzverein ist gleichwohl sehr dankbar für das aufmerksame Hinschauen und hofft weiter auf Hinweise darauf, wo diese Katze herkommt und wem sie früher gehört hat.
Hinweisgeber melden sich bitte direkt beim Tierschutzverein Unna – https://tsv-unna.de/kontakt/
Währenddessen ist auch die Tierrechtsorganisation PETA auf unseren Bericht über diese grausame Tier-Entsorgung aufmerksam geworden:
Sie setzt eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise aus, „die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen.
Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.“
„Immer wieder werden Tiere ausgesetzt und sich selbst überlassen. Die Katze am Waldrand bei Minustemperaturen auszusetzen, hätte ihr Todesurteil sein können“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „Ein Tier auszusetzen ist nicht nur herzlos, sondern auch tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wir hoffen auf zielführende Hinweise aus der Bevölkerung, um die Verantwortlichen zu ermitteln.“
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.