Das Herkunftsland Syrien bleibt auch bei den Neueinbürgerungen im April nun seit über einem Jahr unangefochten an der Spitze. 70 Frauen und Männer aus dem Kreis Unna erhielten im vergangenen Monat die deutsche Staatsbürgerschaft, fast jede/r Dritte stammt erneut aus Syrien.
Die Einbürgerung verlief noch immer ohne größere Zusammenkunft, obwohl sämtliche Coronabeschränkungen inzwischen beendet worden sind.
„Ein feierlicher Tag ist es dennoch für alle Eingebürgerten und ihre Angehörigen“, betont die Kreisverwaltung.
Die Neubürger mit nun deutschem Pass kommen aus
- Syrien (25),
- der Türkei (7),
- Polen, Irak (je 5),
- Rumänien, Afghanistan (je 4),
- der Ukraine, dem Kosovo, Bangladesh (je 3),
- Sri Lanka, Italien, Algerien (je 2),
- Eritrea, Kroatien, Marokko, Tunesien (je 1),
- ein Neubürger war staatenlos.
Die Neueingebürgerten wohnen in Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte, Selm und Werne.
(Quelle Kreis Unna)
Der Integrationsrat Unna fordert aktuell von den heimischen Bundestagsabgeordneten, dass sie sich für eine vereinfachte Einbürgerung einsetzen. Wir berichteten HIER darüber.
Stichwort Einbürgerung
Dazu erläutert die Bundesregierung:
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
- bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
- seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- ausreichende Deutschkenntnisse
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).
Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.
Wenn Sie nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder (mit)eingebürgert werden, kann die Gebühr reduziert oder Ratenzahlung vereinbart werden.
Einbürgerungstest
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist ein Einbürgerungstest zu bestehen.
Mit dem Einbürgerungstest werden in einem Einbürgerungsverfahren die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen.
Die deutsche Auslandsvertretung informiert die betreffende Person über alle Modalitäten und den Zeitpunkt, wann sie den Test vor Ort bei der zuständigen Auslandsvertretung ablegen kann.
Die Zusammenstellung und Auswertung des Testes liegt allein in der Zuständigkeit des BAMF. Das Ergebnis wird später direkt dem Bundesverwaltungsamt übersandt. Danach wird abschließend über den Antrag entscheiden. Die Teilnahmebescheinigung mit der erreichten Punktzahl erhalten die Absolventen in der Regel zusammen mit der Einbürgerungsurkunde.
Ausnahmen
Kinder unter 16 Jahren müssen keinen Einbürgerungstest ablegen. Der Test entfällt auch, wenn sie die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
Die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland kann auch anderweitig nachgewiesen, zum Beispiel durch einen deutschen Schulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften.
Weiterführende Informationen zum Einbürgerungstest
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Bei jeder Frage ist aus vier möglichen Antworten die richtige auszuwählen. Sind mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, ist den Test bestanden. Auf die Auswahl der Fragen hat das Bundesverwaltungsamt keinen Einfluss. Das BAMF hat weitere Informationen zum Einbürgerungstest auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt [Direktlink: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html]. Dort kann man auch einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen und den Gesamtkatalog der möglichen Fragen einsehen.Die richtigen Lösungen stehen anschließend mit kurzen Hintergrundinformationen zur Ansicht bereit.
Der Onlinetest des BAMF ist kostenlos.