Ob Radweg, ob Parkgebühren: Jedes Vorhaben der Unnaer Politik soll auf Klimarelevanz geprüft werden

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Als "Stadt des Klimanotstands" war Unna auch mehrfach schon Schauplatz von Klimastreiks, wie hier am 24. September 2021, als die Teilnehmerzahl freilich überschaubar blieb. (Archivbild RB)

Seit dem 26.09.2019 ist Unna laut Ratsbeschluss „Stadt des Klimanotstands“. Seither wird jeder Vorschlag der Stadt, vom Schulneubau bis zur Verkehrsberuhigung, auf seine klimarelevanten Auswirkungen geprüft. Die entsprechende Vorlage bekommt einen Vermerk.

„Das führt in der Praxis bislang nicht zu einer gewünschten Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit politischer Entscheidungen hinsichtlich des Klimaschutzes“, hat die Stadtverwaltung kritisch festgestellt. Deshalb will sie das Instrument ausweiten:

Auch jeder Vorschlag aus der Politik soll künftig direkt auf seine Auswirkungen auf das Klima abgeschätzt werden, egal ob es um einen neuen Radweg geht, die Sanierung eines Lehrschwimmbeckens oder Parkverbote.

Die Parteien bekommen dazu eine Checkliste an die Hand. Im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 26. Januar, sollen die Fraktionen diese Selbstverpflichtung zu mehr Klima-Sensibilität beschließen.

Klimarelevanz-Kriterien sind z. B.:

  • Wie hoch ist bei dem geplanten Vorhaben der Verbrauch von Strom, Heizenergie, fossilen Ressourcen (auch Kraftstoffen), von Holz und Wasser?
  • Ist das geforderte Vorhaben ein Beitrag zur Energiewende und zu einer „gesamtgesellschaftlichen Transformation hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz“?
  • Wie sieht es mit der Flächenversiegelung und Gestaltung des Stadtraums aus, wenn diese Maßnahme verwirklicht wird? Wie verträgt sie sich mit der Anpassung an den Klimawandel?

Jede Beschaffung, jedes Bauvorhaben sowie alle Themen, die Energie oder Mobilität betreffen, haben immer eine Klimarelevanz“, macht die Stadtverwaltung die Beispiele konkreter.

„Eine Straßenumbenennung oder die Benennung eines neuen Ausschussmitgliedes hat keine Klimarelevanz.

Die Gestaltung von Gebühren oder der Beschluss eines Bebauungsplanes können durchaus eine Klimarelevanz haben, wenn dadurch das Verhalten der Bürger hinsichtlich des Klimaschutzes gesteuert wird. Ein Beispiel wäre hier eine Anhebung von Parkgebühren, die das Verhalten der Bürger insofern steuern könnten/sollen, dass sie ihr Auto außerhalb abstellen oder im Idealfall ganz zu Hause lassen.

Die Unnaer Politik soll sich daher künftig bei jeder beantragten Maßnahme fragen:

Wie erheblich ist die Auswirkung?
• Muss für die Entwicklung einer Fläche ein einzelner Baum gefällt oder ein ganzes Wäldchen gerodet werden?

Gibt es Möglichkeiten, um negative Auswirkungen auf die Klimarelevanz abzumildern oder ganz zu verhindern?
Beispiele:
Energieeffizienter Bauen: Neu errichtete Gebäude haben erst einmal eine negative Klimarelevanz gemäß
Checkliste (Stufe 1). Wird energieeffizienter gebaut, als im Vergleich zu einem Standard-Bau, kann die Klimabilanz deutlich positiver ausfallen. Dies lässt sich argumentativ gut in Stufe 2 der Checkliste begründen.
• Eine Veranstaltung anders planen und z. B. Mehrweggeschirr nutzen.
• Bei der Beschaffung Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten z. B. Holz aus verantwortungsvollen Quellen
beziehen oder gebrauchte Produkte beschaffen.

Hinweis: Falls eine klimafreundlichere Alternative mit einem finanziellen Mehraufwand einhergeht: Haben Sie in Ihrer
Betrachtung die Produkt-Lebenszyklus-Kosten betrachtet? Bei einem ganzheitlichen Blick z. B. über eine Lebensdauer
von 20 Jahren können höhere Kosten zum Zeitpunkt der Beschaffung durch spätere Einsparungen ausgeglichen werden.
→ Einige negative Auswirkungen lassen sich zwar eindämmen, aber nicht verhindern. Die Möglichkeiten zur Optimierung sind in der Begründung darzulegen, ebenso wie etwaige höhere Kosten für eine Optimierung.

Was ist das grundlegende Ziel der Maßnahme? Leistet sie insgesamt einen Beitrag zu einer gesamtgesellschaftlichen Transformation, indem sie die Rahmenbedingungen entsprechend verändert?

„Wenn eine Maßnahme grundsätzlich einen Beitrag für eine positive Zukunft leistet, kann der Ressourcenverbrauch an dieser Stelle keine Begründung für eine negative Klimarelevanz sein“, wird in der Checkliste betont – als Beispiel:

„Der Bau eines Fahrradweges versiegelt Boden und für den Bau und den Unterhalt werden Ressourcen benötigt. Dennoch setzt eine solche Maßnahme neue Rahmenbedingungen für eine klimafreundlichere Mobilität.“

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