2-geschossige Containeranlage für 2,4 Mio. € soll Platznöte der Peter-Weiss-Gesamtschule lindern

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Peter Weiss Gesamtschule Unna (PWG). (Foto: Rundblick Unna)

An Unnas Innenstadt-Gesamtschule, der Peter-Weiss-Gesamtschule (PWG), herrscht Platznot.

Im Juni vorigen Jahres unterstützte die Unnaer Politik einstimmig im Fachausschuss den Antrag der Stadt, Containerklassen aufzustellen. Wir berichteten damals darüber.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Grundlagen erarbeitet, über die jetzt in dieser Woche der Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden hat.

Es geht um eine Investition von 2,4 Millionen Euro für 45 Container. Als Standort wird der alte Tartanplatz an der alten Sporthalle Herderstraße 16 vorgesehen.

Dieser biete mit einer Größe von ca. 900 qm ausreichend Platz für die Containeranlage/2 geschossig mit 45 Containern (432,00 qm bebaute Fläche), schreibt die Stadt in ihrer Vorlage.

Die vorhandene versiegelte Fläche des Tartanplatzes würde komplett ausgebaut und entsorgt.

„Damit wäre es möglich, einen Teil neu zu bebauen und einen Teil zu begrünen und als Schulhof zu nutzen.“

Die Feuerwehrzufahrt bleibt erhalten und die Zufahrt zu dem kleinen Tiergarten könnte direkt von der Herderstrasse zum Eingang verlegt werden.“

Bis zu diesem Zeitpunkt dient der Tartanplatz als Anlieferung für den Tiergarten und Sammelplatz für die Feuerwehr.

Hier ist die Vorlage für den Hauptausschuss im Wortlaut.

1.         Anlass und Entscheidungsbedarf

Zur gebündelten Information wird die Situationsbeschreibung aus der Mitteilungsvorlage Nr. 0505/22 hier wiedergegeben:

Der Runderlass zur Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen hat als Ziel eine spürbare Qualitätssteigerung der Angebote des Gemeinsamen Lernens (GL) und die vorhandenen Ressourcen gezielt zu bündeln und einzusetzen. Durch diese Bündelung ist eine Schule des GL mit einem Richtwert von drei inklusiven Schülern oder Schülerinnen (SuS) pro Eingangsklasse auszustatten, bevor eine nächste Schule in Anspruch genommen werden kann.

Für die Schulen der Kreisstadt Unna wurde beschlossen, zunächst die Gesamtschulen anzuwählen. Es haben sich insbesondere im Bereich der inklusiven Beschulung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf pädagogische Qualitätsanforderungen entwickelt, die einer räumlichen Entsprechung bedürfen. Die PWG ist „Schule des gemeinsamen Lernens“ und damit in der Verpflichtung, jährlich entsprechende SuS nach o.g. Runderlass aufzunehmen. Um dieser Menge an SuS mit Förderbedarf gerecht zu werden braucht es Räume. Zum einen braucht es Inklusions- und Differenzierungsräume in der Nähe der Klassenräume und zum anderen sollte bei diesem Aufkommen SuS die Möglichkeit gegeben werden sich mit den Inklusionskräften zurückziehen zu können. Den Lehrkräften sollte die Möglichkeit gegeben werden in Gruppen zu differenzieren, ohne die SuS in andere Gebäude schicken zu müssen.

Eine Differenzierung im Klassenraum ist aufgrund der Klassenraumgrößen schwierig (viele unter 60 m²). Die PWG hat ein Raumdefizit durch den Abgang der ehemaligen Container, die Nutzungssperrung der „alten Villa“ und insbesondere nun auch durch die Anforderungen aus dem GL. In einer stadtinternen Raumanalyse des Bereiches Schulen wurde dieses auf bis zu 600 m² festgelegt. Über die Hälfte hiervon ergibt sich aus Differenzierungsräumen und Inklusionsräumen. Bei dem vorliegenden Defizit empfiehlt der Bereich Schulen zeitnah Lösungen zu finden, die den Schulalltag aufrechterhalten können und gerade auch den inklusiven SuS die bestmögliche räumliche Förderung bieten.

Ziel der Unnaer Schulentwicklungsplanung ist die Gewährleistung eines bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Schulangebotes vor Ort. Eine der hierfür notwendigen Komponenten ist die räumliche Angemessenheit, d. h. bedarfsgerechte Unterbringung in funktionalen, technisch und nachhaltig energetisch optimierten Gebäuden unter Beachtung der pädagogischen Anforderungen und der schulischen Identität.

Es ist aktuell noch nicht abzusehen, wann eine langfristige Planung umsetzbar sein könnte. Der nunmehr ins Auge gefasste temporäre Schulbau könnte den notwendigsten Bedarf für die nächsten Jahre sicherstellen und ermöglichen, dass bereits jetzt Räume in den Altgebäuden zu Differenzierungsräumen/Inklusionsräumen umfunktioniert werden könnten. Dies würde zeitlichen Raum zur langfristigen Planung schaffen.

Ein erhöhter Raumbedarf durch inklusive Beschulung besteht im Übrigen auch an der Werner-von-Siemens-Gesamtschule Königsborn. Hier konnte jedoch eine Zwischenlösung durch Raumausgleich mit dem Geschwister-Scholl-Gymnasium erreicht werden.

Inhaltliche und zeitliche Priorität hat daher die Raumlösung für die PWG.

2.         Umsetzung

Es wird vorgeschlagen, zur Lösung der Raumdefizite der PWG zunächst eine Schulraumanlage in Containerbauweise zu errichten:

Standort

Als Standort wird der alte Tartanplatz an der alten Sporthalle Herderstraße 16 vorgesehen, der mit einer Größe von ca. 900 qm ausreichend Platz für die Containeranlage/2 geschossig mit 45 Container (432,00 qm bebaute Fläche) bietet. Die vorhandene versiegelte Fläche des Tartanplatzes würde komplett ausgebaut und entsorgt werden, damit wäre es möglich einen Teil neu zu bebauen und einen Teil zu begrünen und als Schulhof zu nutzen. Die Feuerwehrzufahrt bleibt erhalten und die Zufahrt zu dem kleinen Tiergarten könnte direkt von der Herderstrasse zum Eingang verlegt werden. (Bis zu diesem Zeitpunkt dient der Tartanplatz als Anlieferung für den Tiergarten und Sammelplatz für die Feuerwehr.)

Raumprogramm Schule

Benötigte Klassenräume eines Jahrganges mit Differenzierungsräumen:

–     6 Klassenräume ca. 60-72 qm = 64,20 m²

–     2 Differenzierungsräume ca. 15-30 qm = 14,17 m²

–     1 Rückzugsraum gleichzeitig Beratungsraum ca. 12 qm = 14,17 m²

–     1 Team-Raum ca. 40 qm = 47,53 m²

Zusätzliche Räume Schulbaurichtlinien/Arbeitsstättenverordnung:

–     1 Toiletten-Container Mädchen (3 WCs und 1 WC Lehrerinnen/Betreuerinnen separat)

–     1 Toiletten-Container Jungen (2 WCs + 3 Urinale und 1 WC + 1 Urinal Lehrer/ Betreuer)

–     1 Technik-Container mit den Hausanschlüssen

–     2 Treppenanlagen, eine innenliegende und eine Stahltreppe/2.Fluchtweg außen

–     1 Terrasse über Team-Raum, grünes Klassenzimmer

–     1 Vordach über dem Eingang als Regenschutz

Ausstattung der Containeranlage (im Miet- und Kaufpreis enthalten):

1.     Standard-Container Größe mit abgehängten Decken (Schallschutz)

2.     Klassenräume und Differenzierungsräume: Waschbecken (Leitungen isoliert), WLAN, ELAN, LAN Dosen, Digital I3 Boards

3.     Team-Raum: Waschbecken (Leitungen isolieren), WLAN, ELAN, LAN Dosen, Teeküche

4.     Lamellen-Sonnenschutz, gehobene Qualität

5.     Komplette Türzargen, Linoleum Boden, Fußleisten aus Holz

6.     LED Leuchten (Schulbaurichtlinie), Steckdosen

7.     Ausgangstüren mit Panikverriegelung, Leuchtende Piktogramme

8.     Außenstrahler Wegesicherung

9.     Technikraum/ Wärmepumpe, Heizkörper fest installiert. (Bei Kauf)

10.   Grundfarben der Container, gelb, orange, rot, weiß und königsblau

11.   WC mit bunten WC-Trennwänden

12.   Dachterrasse grünes Klassenzimmer (Auflagen prüfen)

Zur Verbesserung der Unterrichtsbedingungen hat die PWG bisher zusätzliches flexibles Mobiliar und Raumteiler sowie durch Umbau einen zusätzlichen Differenzierungsraum erhalten. Bis zur Verfügbarkeit der neuen Anlage sind mit den Schulen im Schulzentrum Süd weitere vorübergehende Raumlösungen (z.B. Nutzung von Mehrzweckräumen und Teilflächen der Bibliothek im Haus 8, Verlagerung eines Musikraumes in den Freizeitbereich, Umwidmung von Verwaltungsräumen, Nutzung der (demnächst) ehemaligen Verwaltungsstation des Weiterbildungskollegs im Gebäude Morgenstraße) abzustimmen.

3.         Kosten

Raumanlagen in Containerbauweise sind als Miet- oder Kauflösung realisierbar. Gemäß Berechnung des Immobilienmanagements wäre für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren die Mietlösung, ab dem 7. Nutzungsjahr jedoch die Kauflösung wirtschaftlich vorteilhaft.

Angesichts der Vielzahl erforderlicher städtischer Bauprojekte in den nächsten Jahren kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht definiert werden, wann eine langfristige Raumoptimierung durch Umbau/Erweiterung der Bestandsgebäude der Peter-Weiss-Gesamtschule möglich wäre. Zudem kann eine solche Anlage im Prinzip jederzeit als sinnvolle Übergangslösung an anderer Stelle aufgebaut (im Schulbereich sind durch anstehende Bau- und Sanierungsmaßnahmen entsprechende Bedarfe zu erwarten) oder wieder veräußert werden. Insofern wird kein Investitionsrisiko gesehen und ein Anlagenkauf empfohlen.

Die Einrichtung der neuen Klassenräume mit Mobiliar und digitalen Tafeln ist grundsätzlich vorhanden. Neu auszustatten sind die entstehenden Differenzierungsräume mit flexiblem Mobiliar und Raumteilern.

Kostenprognose

Kauf und Errichtung Containeranlage                       2.350.000 €

Mobiliar/Ausstattung                                                           50.000 €

Kalkulation Gesamtkosten*                                         2.400.000 €

Unterhaltungskosten jährlich                                       20.000 €

Abschreibungen jährlich                                   120.000 €

* Die Vergabe soll mit Planungsleistungen (Bauantragstellung) erfolgen; hierfür ist voraussichtlich ein Zuschlag vorzusehen. Zusätzlich soll eine Ausstattung mit einer Wärmepumpe und ggf. PV-Anlage erfolgen. Zu einer sich daraus ergebenden Änderung der bis jetzt kalkulierten Kosten wird in der Sitzung berichtet.

Der Rat der Kreisstadt Unna beschließt die Errichtung (Kauf) einer Schulraumanlage in Containerbauweise zur Deckung des schulischen Raumbedarfs an der Peter-Weiss-Gesamtschule.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle schulischen und baulichen Planungs-, Beteiligungs- und Realisierungsprozesse einzuleiten. Bis zur Verfügbarkeit der neuen Anlage sind unter Beteiligung der Schulen im Schulzentrum Süd vorübergehende Raumlösungen zu prüfen und soweit möglich umzusetzen.

Der voraussichtliche Finanzierungsbedarf in Höhe von 2,4 Mio. €*, die Unterhaltungskosten in Höhe von 20 Tsd. € pro Jahr und die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 120 Tsd. € werden in der Haushaltsplanung beginnend 2023 veranschlagt.

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