„Die Umsetzung des OVG-Urteils zum Nachtflug soll ausgesessen werden, Flughafen-Chef van Bebber will sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen!“
Mit massiver Kritik an der Geschäftsführung des Airports Dortmund meldet sich die Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF) zu Wort.
„Wie aus den Medien zu entnehmen ist, will der Flughafen-Chef Ludger van Bebber im Einvernehmen mit seinem Hauptgesellschafter die Dortmunder Stadtwerke – hier in Person des Stadtwerkechefs Pehlke – sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um die Umsetzung des vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) erlassenen Urteil zur rechtswidrigen Genehmigung von Nachtflügen zu verzögern. Die Strategie ist offensichtlich“, kritisiert SGF-Sprecher Mario Krüger.
„Ein kommunales Unternehmen, mit kommunalen Geldern subventioniert, gibt die Marschrichtung vor – der Rat der Stadt Dortmund wird offensichtlich gar nicht mehr gefragt, die Politik ausgehebelt.“
Hierzu werde ein „Trick“ angewandt, so Krüger:
„Die OVG-Richter hatten aufgrund der massiven „Abwägungsmängel“ beim Anwohner-Lärmschutz eine Revision nicht zugelassen. Doch gegen die Nichtzulässigkeit einer Revision kann der Flughafen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) einreichen.
Und so lange, wie vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig nicht über die Zulässigkeit der Beschwerde entschieden worden ist, kann die rechtswidrig erteilte Genehmigung von Nachtflügen weiter vollzogen werden.„
Damit werde letztendlich eine rechtswidrige Genehmigung zu Lasten der Anwohnerschaft weiterhin ausgeschöpft.
„Ganz klar wird über die BVG-Beschwerde auf eine Verschleppungstaktik gesetzt, auf Zeit gespielt. Diese Umgehensweise mit den lärmgeplagten Anwohnern des Flughafens ist ein Skandal“, schimpft die SGF.
„Ironie des Schicksals: Im Gegensatz zum heutigen Verfahren hatte Anfang 2016 der damalige Flughafen-Geschäftsführer Udo Mager das damalige Urteil zur Genehmigung von Nachtflügen akzeptiert und auf diese zermürbende Verschleppungstaktik verzichtet.“
Quelle: Pressemitteilung SGF
Als Beruhigungspille wird eingebracht, dass dieser rechtswidrige Schwebezustand nur knapp 5 Monate andauern würde. Doch auch diese Aussage ist als Nebelkerze zu werten, denn die Dauer bis zum Abschluss von solchen Verfahren ist von Senat zu Senat sehr unterschiedlich. Teilweise wird erst nach Jahren über die Zulässigkeit von Nichtzulassungsbeschwerden entschieden, so wie z.B. bei BAB A20. Und hierauf setzt der neue Flughafen-Chef van Bebber.“