2G-Regel beim Einkaufen fällt – FFP2-Maske in Geschäften wird keine Pflicht

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FFP2 Maske / Symbolbild Pixabay

Die „Filtertüte“ im Gesicht wird in NRW nicht verpflichtend.

Wenn ab dem 19. Februar auch Ungeimpfte wieder in allen Geschäften Zutritt bekommen,  gilt eine dringende Empfehlung, aber keine Pflicht zur FFP2-Schutzmaske. Zulässig bleibt  auch die dünne OP-Maske.

Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am  16. Februar 2022 beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnungum. Die neuen Regelungen treten am Samstag, 19. Februar 2022, in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

HIER unser Bericht.

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