Bürgerversammlung zu neuem Massener Edeka und Lidl – Maximal 70 Teilnehmer erlaubt

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Edeka Schmitt an der Kleistraße in Unna-Massen will in absehbarer Zeit schließen. Ein neues Edeka-Lidl-Doppel ist an der Massener Bahnhofstraße/Kletterstraße geplant. (Foto Rinke)

Soll sich auf der Freifläche an der Massener Bahnhofstraße/Ecke Kletterstraße ein neues Lebensmittelmarkt-Doppel aus Lidl und Edeka ansiedeln? Mitte übernächster Woche findet die vorgesehene Bürgerversammlung dazu statt.

Die Bewohnerinnen und Bewohner des zweitgrößten Unnaer Stadtteils gaben der Politik dazu im Sommer eine klare Entscheidungshilfe mit auf den Weg. Eine von einem Planungsbüro organisierte und durchgeführte repräsentative Befragung der Bürgerinnen und Bürger erbrachte im Juni eindeutige Ergebnisse:

61 Prozent der Befragungsteilnehmer sind „sehr dafür“ oder „eher dafür“, dass das neue Lidl/Edeka-Doppel auf dem Areal in Niedermassen gebaut wird. 11 Prozent positionierten sich „eher dagegen“, 23 Prozent sind „sehr dagegen“.

Den Rücklauf der Fragebögen von 33 Prozent bezeichnete Dr. Barbara Vielhaber vom von der Stadt beauftragten Planungsbüro als „sensationell“.

Geplant ist der Bau eines neuen Lidl- und eines neuen Edeka-Marktes. Edeka Schmitt an der Kleistraße wird schließen. Ebenso will Lidl seinen Standort an der Hansastraße aufgeben, da das Unternehmen dort keine Erweiterungsperspektive sieht.

Es war die erste derartige Bürgerbefragung der Stadt Unna. Noch der alte Rat hatte die Verwaltung im vergangenen September damit beauftragt, ein Meinungsbild der Massener Bevölkerung zur geplanten Einzelhandelsansiedlung in Niedermassen einzuholen.

Denn die Gegner des Projekts fürchten um die letzte große Frischluftschneise in Massen. Das Hochwasser Mitte Juli befeuerte die Kritiker abermals: Könne man solch umfangreichen Flächenversiegelungen in Zeiten des Klimawandels überhaupt noch verantworten?

Am Mittwoch, 24. November 2021, findet nun die von der Stadt angekündigte Bürgerversammlung zu dem neuen Einzelhandelsdoppel statt. Beginn ist um 17 Uhr im Massener Bürgerhaus, Kleistraße 33a, 59427 Unna.

„Ortsvorsteher Dr. Peter Kracht wird die Veranstaltung leiten, Jens Toschläger als Erster Beigeordneter und Yvonne Krekeler als Leiterin der Planungsverwaltung werden ebenfalls anwesend sein und können zum weiteren Verfahren Auskunft geben“, teilte die Stadtverwaltung am Dienstagnachmittag mit, 9. 11.

Einlass ist ab 16.30 Uhr.

Aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und der vorhandenen Platzkapazitäten ist die Veranstaltung auf maximal 70 Teilnehmer begrenzt. Es wird daher um namentliche Anmeldung unter der Emailadresse sabine.rehfuss@stadt-unna.de gebeten.  

Es gilt die 3G-Regel, heißt: Es dürfen ausschließlich Personen teilnehmen, die immunisiert sind, das heißt vollständig geimpft oder genesen, sowie Personen, die ein bescheinigtes negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung werden beim Zutritt zum Gebäude kontrolliert. Beim Zugang zum Gebäude ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, da alle Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sind. Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung der Kreisstadt Unna hatte in seiner Sitzung am 17. Juni 2020 folgenden Beschluss gefasst:
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen der Nahversorgung im Nebenzentrum Massen zu schaffen, ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Unna-Massen Nr. 3 mit der Bezeichnung „Einzelhandel westlich der Massener Bahnhofstraße“ aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. 1376, 1727 und 1728 jeweils der Flur 18 in der Gemarkung Massen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Kreisstadt Unna ist für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Parallelverfahren zu ändern (18. Änderung). 
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in Form einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB informieren.

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