Gürtelmesser, Butterflymesser, Macheten…
Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (27. bis 31. Oktober) in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Recklinghausen eine Waffenverbotszone einrichten.
Das Mitführverbot gilt für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
„Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden“,
teilt die Behörde mit.
Kritiker bezeichnen solche zeitlich und örtlich begrenzten Verbote als reine Symbolpolitik.
In Deutschland regelt das Waffengesetz (WaffG) den Umgang mit Waffen. Hierzu gehören neben dem Erwerb, Besitz und Führen von Waffen auch die Voraussetzungen, eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten sowie die Definition von Waffen bzw. verbotenen Waffen. Ein generelles Waffenverbot allerdings gibt es nicht.
In ihrer ausführlichen Ankündigung vom 20. Oktober erklärt die Bundespolizei Dortmund:
„Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im ÖPNV sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Hauptbahnhöfen.
Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung.
Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schraubendreher sicher.
Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:
- Gelsenkirchen: Umzug mit Machete - Bundespolizei stellt ungewöhnliche Waffe sicher - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5024152 - Dortmund: Streit eskaliert - Bundespolizei trennt mit Baseballschläger und Flaschen bewaffnete Männer - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5036363 - Gelsenkirchen: Mit Schraubendreher bedroht - Bundespolizei schreitet ein - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5033110 - Gelsenkirchen: Faustmesser und Drogen -Bundespolizisten stellen19-Jährigen nachts im Bahnhof - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5001504 - Dortmund - Essen- Gelsenkirchen: Verstöße gegen das Waffengesetz - Bundespolizisten stellen innerhalb kurzer Zeit verschiedene Messer sicher - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5004132 - Dortmund: Mit Pfefferspray attackiert - Bundespolizei identifiziert Tatverdächtigen - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5048789 - Gelsenkirchen: Trunkenheit im Verkehr - Bundespolizei stoppt betrunkene und bewaffnete Fahrradfahrer - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5024423 - Gelsenkirchen: Verstöße gegen das Waffengesetz - Bundespolizei stellt drei Einhandmesser sicher - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5049838 - Bochum: Mit Diebesgut und Messer im Einkaufswagen - Bundespolizisten stellen mutmaßlichen Dieb - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5021987
Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Recklinghausen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland.
Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art erlassen.
- Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 27. Oktober bis 31. Oktober 2021, täglich von 13:00 Uhr bis 04:00 Uhr - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Hauptbahnhöfe Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Recklinghausen, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
Bei Personen, die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehängt, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.“
Quelle: Bundespolizei Dortmund