Immer öfter vermeldet die Polizei den versuchten Betrug mit gefälschten Impfpässen.
Am Samstag scheiterten ein Mann (42) und eine Frau (43) im Märkischen Kreis beim Versuch, mit Hilfe gefälschter Impfausweise die digitale Variante der Corona-Impfbescheinigung zu erhalten.
Die beiden betraten gegen Mittag eine Apotheke in Lüdenscheid und legten gelbe Impfausweise vor – mit dem Ziel, den digitalen Nachweis fürs Smartphone zu bekommen. Doch die Fälschung flog auf. Die Apotheke informierte die Polizei.
„Das Strafgesetzbuch, § 277, sieht für solche Taten Freiheitstrafen bis zu einem Jahr oder entsprechende Geldstrafen vor. Strafbar ist nicht nur das Fälschen selbst, sondern auch der Gebrauch„, warnt der Polizeisprecher.