Wahlplakatierung 3-2-1 – AfD beklagt „Ergaunern lukrativer Werbeplätze“ – Erste Konterfeis schon wieder abgerissen – Was wo erlaubt ist

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Archivbild Wahlplakate - hier von der Bundestagswahl im vergangenen Herbst. An der B7 in Menden wurden gleich die ersten frisch aufgehängten Plakate kurzerhand in einen Mülleimer gestopft. (Foto Rinke)

„Der Wahlkampf beginnt erneut undemokratisch.“

So moniert es die AfD Hamm. Ihr Sprecher Pierre Jung kritisiert „Wettbewerbsverzerrungen und hastiges Ergaunern von lukrativen Werbeplätzen“. Damit sei bereits Freitag die CDU, am Samstag die SPD und seien am heutigen Sonntag FDP und die Grüne aufgefallen.

„Die sich selbst als ,rechtsstaatlich und demokratisch bezeichnenden´ grade genannten Parteien zeigen hier wieder einmal ihr wahres Gesicht“, kritisiert Jung. Denn laut Genehmigung dürfe in Hamm (erst) am Montag, 16. August, mit dem Plakatieren losgelegt werden. „Damit alle die gleichen Chancen haben, wie es in einer Demokratie mit grundgesetzlich garantierter Chancengleichheit auch üblich ist, gibt es diese Frist.“

Am Freitag und Samstag noch weitgehend allein auf weiter Flur in Fröndenberg schaute FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner von Laternenmasten herab. (Foto Rinke)

Plakatiert wird seit diesem Wochenende indessen nicht nur in Hamm, sondern in zahlreichen Städten und Gemeinden auch im Kreis Unna. Sehr früh losgelegt hat zum Beispiel in Fröndenberg diesmal die FDP, die die Plakate ihres Spitzenkandidaten Christian Lindner bereits am Freitagabend zahlreich gut sichtbar an den Hauptverkehrsstraßen platzierte.

Bis zum Sonntag hing Lindner noch weitgehend allein in der Ruhrstadt, bis auf einzelne knallrot hinterlegte Olaf Scholz-Plakate.

Erste Plakatierungen an der Kamener Straße in Königsborn, Leserinnenfoto vom Samstag.

Am Samstag wurde auch in Unna bereits eifrig plakatiert, im Laufe des Sonntags steigerte sich die Plakatdichte sichtbar – ebenso wie auch die ersten Plakate bereits an diesem Wochenende Opfer von Vandalismus wurden. Wie an der B7 in Menden, wo ein frisch von der CDU aufgehängtes Paul Ziemiak-Porträt am einer Bushaltestelle kurzerhand in einen (ausgerechnet noch grünen) Mülleimer gestopft wurde.

Ab wann darf plakatiert werden?

Die grundsätzliche Möglichkeit der Wahlwerbung ergibt sich aus dem Grundgesetz. Etabliert hat sich, dass ab der siebten bis sechsten Woche vor der Wahl losgelegt wird. Runter müssen sie übrigens fix wieder – spätestens eine Woche nach dem Wahlsonntag, sonst droht ein Bußgeld.

Wo darf plakatiert werden?

Im öffentlichen Raum – nicht an Schulen, nicht an Rat- und Kreishäusern, nicht an Polizeiwachen etc. Plakate dürfen den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen oder gar gefährden, müssen an Laternen ausreichend hoch befestigt werden – meist 2,50 Meter hoch. Wer zuerst kommt, hängt zuerst: Reservierungen sind nicht möglich. Was erklärt, dass an manchen Laternen zahlreiche Plakate über- und untereinander hängen. Kleinere Parteien bekommen in Relation zu ihrer Größe weniger Werbefläche genehmigt, haben aber Anspruch auf mindestes 5 Prozent der zur Verfügung stehenden Flächen in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

Was darf auf den Plakaten stehen?

Die Parteien sind für die Inhalte natürlich selbst verantwortlich. Schaut man sich die Plakate an, könnte man meinen, dass nur wenig erlaubt ist. Denn die Slogans sind meist langweilig. Doch dem ist nicht so. Diskriminierende oder strafbare Äußerungen sind selbstverständlich verboten, pointierte Zuspitzungen aber nicht. Wem ein Plakat übrigens nicht gefällt, darf es nicht einfach abreißen oder beschädigen. Das wäre dann Sachbeschädigung.

Müssen die Parteien für die Werbefläche zahlen?

Viele Städte und Gemeinde verlangen Gebühren für ihre Werbeflächen und dürfen das auch. Jedoch ist grundsätzlich eine Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr vorzunehmen, da Parteienwerbung sich von kommerzieller Werbung unterscheide.

(Quelle rp online)

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