Wieder abends und nachts durch Unnas Bummelzone radeln: Vor 3 Monaten beschlossen – SPD sieht Stadt auf der Bremse

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Symbolbild - sobald die Schilder montiert sind, darf von 21 Uhr abends bis 8 Uhr morgens wieder legal durch Unnas Bummelzone geradelt werden. (Foto KI-generiert)

„Fußgängerzone: Politisch beschlossen – von der Verwaltung ausgebremst?“

Unnas SPD-Fraktion fordert Aufklärung vom Rathaus zum Dauerthema „Radeln in der Bummelzone“.

„Bereits am 16. März hatte die SPD-Fraktion beantragt, das Nachtfahrverbot für Fahrräder in der Unnaer Fußgängerzone aufzuheben“, erinnern die Sozialdemokraten. „Am 7. Juli folgte der entsprechende Beschluss des zuständigen Fachausschusses.“

Drei Monate später wartet die SPD weiterhin auf die Aufstellung von ein paar Straßenschildern. Jetzt fordert sie von Bürgermeister Dirk Wigant eine vollständige Darstellung der bisherigen Verwaltungsschritte und einen konkreten Zeitplan.

Für die SPD ist insbesondere erklärungsbedürftig, dass die Verwaltung weiterhin von einer „abschließenden Prüfung“ spricht.

„Denn ihre fachliche Stellungnahme hatte sie bereits zur Beratung im Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung am 7. Juli vorgelegt. Darin hatte sie ihre Bedenken unter anderem zur Verkehrssicherheit, zum Vollzug und zu E-Scootern ausführlich dargestellt. Diese Argumente waren dem Fachausschuss bei seiner Entscheidung somit bekannt“, betonen die Genossen.

Sie hatten ursprünglich selbst für das Nachtfahrverbot gestimmt, ein Jahr später jedoch eine Rolle rückwärts vollzogen. Aus Populismus, wie ihr Verfechter des Verbots vorwerfen, mit Gründen, wie die SPD selbst behauptet. Denn der Innenstadtradring, angelegt für rund 50.000 Euro zum Zwecke der Umfahrung der Fußgängerzone, müsse noch optimiert werden und sei in Teilen den Radlern nicht zuzumuten.

Radring-Piktogramme in der Unnaer City. Fotos M. Trillhose

Gegen die Ausschussentscheidung wurde anschließend Einspruch erhoben – eine bizarre Aktion von Linke.Volt und Grünen, da bei der Abstimmung „die Falschen“ mitgestimmt hatten, genaugenommen EIN Falscher – ein AfD-Politiker. Der Einspruch wurde zurückgewiesen.

„Damit hatte der Beschluss Bestand“, unterstreichen die Sozialdemokraten.

„Die Verwaltung hat ihre Bedenken vor der Entscheidung vorgetragen. Der Fachausschuss kannte diese Argumente und hat sich dennoch anders entschieden. Auch der Rat hat den Einspruch abgelehnt.

Wenn danach über Monate weiterhin von einer abschließenden Prüfung die Rede ist, stellt sich die Frage, ob die Umsetzung mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt wird. Diesen Eindruck sollte die Verwaltung jetzt ausräumen.“

Hinzu kommt für die SPD: Über viele Jahre war das Radfahren in der Fußgängerzone abends und nachts bereits erlaubt. Was die SPD dann selbst mit abgeschafft hatte zugunsten eines Totalvebots. Um sich dann wieder anders zu entscheiden.

„Die nun beschlossene Freigabe von 21:00 bis 08:00 Uhr ist sogar enger gefasst als die frühere Regelung“, erinnern die Genossen geflissentlich. Auch deshalb hält sie die Dauer des Verfahrens für erklärungsbedürftig.

Die Fraktion will nun konkret wissen, welche Schritte die Verwaltung seit dem Beschluss am 7. Juli unternommen hat, wann die Polizei und gegebenenfalls weitere Stellen beteiligt wurden und welche Fragen derzeit noch geprüft werden.

„Was ist nach der bereits vorliegenden ausführlichen Stellungnahme eigentlich noch Gegenstand der angekündigten abschließenden Prüfung?“, fragt Laaser. „Wir erwarten eine nachvollziehbare Darstellung des bisherigen Verfahrens.“ Die SPD fordert zudem einen konkreten Zeitplan für den Abschluss der Prüfung, die verkehrsrechtliche Anordnung und die tatsächliche Anpassung der Beschilderung.

„Wenn es rechtliche oder tatsächliche Hindernisse gibt, müssen diese transparent benannt werden. Andernfalls erwarten wir, dass der politische Beschluss nun zeitnah umgesetzt wird“, so Laaser.


Rückblick:

Am 16. Juli 2026 berichteten wir:

Rein in die Kartoffeln und wieder raus. Der SPD-Fraktion Unna ist es mit haarscharfer Mehrheit von einer Stimme gelungen, das seit Anfang 2025 geltende Nacht-Radfahrverbot in der Fußgängerzone wieder zu kippen.

Die Abstimmung darüber im Fachausschuss FSO (Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung) ging vorige Woche wie berichtet haarscharf zu Gunsten der Befürworter aus. Der Rat sah in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Donnerstagabend, 16. Juli, keinen Grund, daran zu rütteln.

Damit wird Rad- und Scooterfahren alsbald wieder in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden erlaubt – in der gesamten Fußgängerzone einschließlich des Alten Marktes.

„Wir werden dann bald die entsprechenden Schilder aufstellen“, kündigte Bürgermeister Dirk Wigant (CDU) den Ratsvertretern an. Allerdings soll die Erlaubnis nicht, wie vor dem Komplettverbot, wieder von 19 bis 9 Uhr gelten, sondern zwei Stunden später beginnen und eine Stunde früher enden.

Heißt: Radeln und E-Scootern ist in der Fußgängerzone Unna künftig von 21 bis 8 Uhr erlaubt und ab 8.01 Uhr bis 20.59 Uhr verboten. Gültig, sobald die Stadt die Schilder montiert hat.

Befassen musste sich der Rat in dieser seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause erneut mit dem leidigen Thema, weil Mitglieder der LINKE.Volt und der Grünen gegen den Beschluss des Fachausschusses, das Radfahren wieder nachts zu erlauben, Einspruch eingelegt hatten. Obwohl sie ihn selbst mitbeschlossen hatten. Doch auch ein „Falscher“ hatte mit dafür gestimmt und mit dieser seiner einen Stimme der Forderung zum Erfolg verholfen: AfD-Fraktionschef Böhm.

Das konnten Grüne und Volt.LINKE nicht ertragen.

Daher versuchten sie, die Abstimmung rückgängig zu machen.

In der Ratsvorlage hieß es dazu etwas rätselhaft:„Mit Schreiben vom 09.07.2026 haben die Ausschussmitglieder ranta (Vertretung), Heß, Kossack und Kreppein Einspruch gegen den in der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung am 07.07.2026 gefassten Beschluss zu Antrag 0132/26 – „Anpassung der Regelung zum Radverkehr in der Fußgängerzone“ eingelegt.

Der Einspruch ist am 09.07.2026 bei der Verwaltung eingegangen. Dies wahrt die in der Geschäftsordnung des Rates der Kreisstadt Unna bestimmte Frist von drei Tagen, den Tag der Beschlussfassung nicht mitgerechnet. Die einspruchsführenden Ausschussmitglieder erfüllen zudem das Quorum nach § 57 Abs. 4 Satz 2 GO NRW (ein Fünftel der Ausschussmitglieder). Der Einspruch „ist nach dem Gesetz von keinen inhaltlichen Voraussetzungen abhängig. […] Ein Begründungserfordernis besteht demnach nicht“ (BeckOK KommunalR NRW/Kallerhoff, 35. Ed. 1.4.2026, GO NRW § 57 Rn. 38, beck-online).

Zugleich wird die Entscheidung des Rates in der Sache beantragt.„

Eine Begründung enthielt das Begehr nicht. Der Grund war: Der knappe Beschluss kam mit AfD-Hilfe zustande. Das möchten LINKE.Volt und Grüne rückabwickeln. Denn für sie gilt: Keine Mehrheitsbeschaffung durch die 7-köpfige AfD-Fraktion. Auch nicht wie in diesem Fall mit einer Stimme.

In ihrem Bestreben, den demokratischen Beschluss des Fachausschusses zurückzuholen, sah sich Grün-Links-Volt allerdings im Rat geschlossenem Widerstand gegenüber.

Ihren 10 Ja-Stimmen für ein Kippen des Beschlusses (und folgender Neuabstimmung, diesmal dann hoffentlich mit „den richtigen Ja-Stimmen“) standen 45 Nein-Stimmen gegenüber. Keine Enthaltung – 45 Mal schweigendes Nein. Das war deutlich.

Der einzige, der zuvor zu dieser Causa kurz das Wort ergriff, war SPD-Fraktionschef Sebastian Laaser:

„Es wird Sie nicht verwundern, dass wir diesen Einspruch nicht wollen können.“ Von unserer Redaktion zuvor gefragt, ob er zusammen mit Grünen und Linke.Volt gegen seinen eigenen Antrag stimmen werde, bemerkte Laaser ebenso kurz wie prägnant: „Ich bin doch nicht schizophren.“

Der Beschluss des FSO, betonte Laaser als Vorsitzender der größten Unnaer Ratsfraktion, „kam in einem demokratischen Verfahren zustande.“ Für eine Aufhebung – weil eine AfD-Stimme den Ausschlag gegeben habe – stehe die SPD nicht zur Verfügung. Sebastian Laaser deutlich: „Weil wir dafür keine Notwendigkeit sehen.“

Und er ergänzte mahnend:

„Ich glaube, das sollte insgesamt gelten. Nicht, dass wir in dieser Ratsperiode jeden Beschluss nochmal nachträglich zurückholen.“


Die SPD hatte das komplette Radfahrverbot in der Bummelzone, also auch nachts, seinerzeit selbst mit beschlossen. Grüne und Linke unterlagen bei der Ratsabstimmung Anfang 2025.

Etwas mehr als ein Jahr später, am 16. März, reichte die jetzt größte Ratsfraktion einen Antrag ein, wonach sie das Radfahren in den Abend- und Nachtstunden in der Bummelzone wieder erlauben will.

Als Begründung nennt Fraktionsvorsitzende Sebastian Laaser den unbefriedigenden (und offenbar nicht zumutbaren) Zustand des Innenstadt-Radrings, den die Stadt mit 16 Piktogrammen, diversen Umbauten und einigen Parkplatzbeseitigungen im vorletzten Jahr für rund 50.000 Euro angelegt hatte.

Die Genossen erklären ihre Rolle rückwärts wie folgt.

„Ursprünglich durften Radfahrer die Fußgängerzone in den Abend- und Nachtstunden nutzen. Mit der Einführung des Nachtfahrverbots wurde diese Regelung aufgehoben.

Als Begründung wurde damals unter anderem auf den neu geschaffenen Innenstadt-Radring verwiesen, der als alternative Strecke für den Radverkehr rund um die Innenstadt dienen sollte.

Nach Auffassung der SPD-Fraktion erfüllt der Radring diese Funktion jedoch bislang nur eingeschränkt. In mehreren Abschnitten bestehen weiterhin Defizite, etwa bei der Beleuchtung, der Markierung oder der Qualität der Fahrbahnoberflächen.

Insbesondere der Abschnitt durch den Stadtgarten wird von Bürgerinnen und Bürgern immer wieder als Angstraum kritisiert und gemieden.

Auch eine aktuelle Anfrage der SPD-Fraktion an die Stadtverwaltung habe gezeigt, dass bei der Fertigstellung und qualitativen Verbesserung des Radrings noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Der Innenstadt-Radring in Unna. (Foto RB)

„Der Innenstadt-Radring sollte eine sichere und attraktive Alternative zur Durchfahrt durch die Fußgängerzone darstellen. Tatsächlich befindet sich das Projekt aber noch in Teilen im Umsetzungs- und Optimierungsprozess“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Sebastian Laaser.

„Solange diese Alternative noch nicht vollständig und in guter Qualität vorhanden ist, halten wir das Nachtfahrverbot für nicht überzeugend begründet.“

Der Antrag der SPD sieht deshalb vor, dass das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern künftig zwischen 21 Uhr abends und 8 Uhr morgens erlaubt wird.

Damit schlägt die SPD eine angepasste Regelung vor: Früher war das Radfahren bereits ab 19 Uhr erlaubt. Aufgrund der inzwischen teilweise längeren Öffnungszeiten einzelner Geschäfte in der Innenstadt soll der Beginn der Freigabe nun jedoch erst ab 21 Uhr gelten.

Die Regelung habe sich grundsätzlich über viele Jahre bewährt. In den späten Abend- und Nachtstunden sei das Fußgängeraufkommen in der Innenstadt erfahrungsgemäß sehr gering, sodass Konflikte kaum zu erwarten seien.

Gerd Bendiks, SPD-Ratsherr und Ortsvorsteher für Unna-Mitte, unterstützt den Vorstoß: „Viele Menschen nutzen das Fahrrad gerade in den Abendstunden als unkompliziertes Verkehrsmittel in der Innenstadt. Wenn gleichzeitig die Ausweichroute noch nicht vollständig überzeugt, sollte man eine pragmatische Lösung finden. Deshalb schlagen wir vor, eine angepasste Nachtregelung wieder einzuführen.“

Gleichzeitig fordert die SPD-Fraktion die Stadtverwaltung auf, die noch offenen Maßnahmen zur Fertigstellung und Verbesserung des Innenstadt-Radrings mit Nachdruck voranzutreiben. Nach vollständiger Umsetzung soll die Situation erneut bewertet werden.„

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