Beim Ab- und Einflug aufgeflogen: Zwei Gesuchte fahren ein, eine lässt sich vom Ehemann auslösen

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Flugzeug im Landeanflug auf Dortmund, Foto von Manuel Fuhrmann.

Am vergangenen Wochenende hat die Bundespolizei am Dortmunder Flughafen drei per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen, eine Frau und zwei Männer. Die Frau konnte ihre Haft durch Zahlung der Geldstrafe abwenden, die beiden Männer sitzen für die nächste Zeit hinter Gittern.

Am Samstagmorgen (18. Juli) erschien ein 57-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tirana. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Erzwingungshaftbefehl.

Der Mann hatte eine offene Geldforderung in Höhe von 2500 Euro zu begleichen. Da er den Betrag auch am Airport nicht zahlte, nahmen die Bundespolizisten ihn fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Der Flieger nach Tirana startete ohne ihn.

Am Nachmittag wurde eine 26-jährige Rumänin nach ihrer Einreise mit einem Flug aus London-Luton kontrolliert. Gegen sie lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen einer offenen Geldstrafe vor. Sie hatte 30 Tagessätze zu je 15 Euro zu zahlen, ersatzweise drohten 15 Tage Freiheitsstrafe.

Zunächst konnte sie den Betrag nicht aufbringen. Kurz darauf erschien jedoch ihr Ehemann bei der Bundespolizei und beglich die offene Forderung vollständig. Nach Aushändigung der Zahlungsquittung durfte die 26-Jährige ihre Reise fortsetzen.

Am Sonntagvormittag dann kontrollierten Bundespolizisten einen 56-jährigen Mann aus Estnien vor seiner Ausreise nach Kattowitz. Die Überprüfung seiner Personalien sowie ein Fingerabdruckabgleich bestätigten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz: Der Mann war wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Von der Strafe waren noch 738 Tage zu verbüßen. Mit seiner Reise nach Kattowitz wurde es dann erst einmal nichts. Die Einsatzkräfte nahmen den verurteilten Straftäter fest und lieferten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Quelle Bundespolizei DO

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