Polizei stoppt Geisterfahrerin (77) unter Vollsperrung auf A2 zwischen Bönen und Kamen-Bergkamen

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Autobahn bei Nacht, Quelle Pixabay

Eine desorientiere ältere Autofahrerin machte am frühen Samstagmorgen, 18. April, gegen 2 Uhr eine Vollsperrung der A2 im Nordkreis Unna erforderlich. Einsatzkräfte der Autobahnpolizei konnten die Geisterfahrerin wenig später stoppen, bevor es zu schweren Unfällen kommen konnte.

Mehrere Anrufer meldeten der Polizei gegen 2 Uhr früh über den Notruf ein Fahrzeug, das zwischen Bönen und Kamen-Bergkamen auf der A2 in Fahrtrichtung Hannover in falscher Fahrtrichtung unterwegs war.

Die alarmierten Einsatzkräfte der Autobahnpolizeiwache Kamen machten sich unverzüglich auf den Weg.

Auf der zum Glück fast leeren Richtungsfahrbahn Hannover erkannten sie wenige Augenblicke später das Abblendlicht eines Autos und reduzierten ihre Geschwindigkeit. Mit eingeschaltetem Blaulicht, dem Einsatz der Lichthupe und durch Hupen versuchten sie vergeblich das Fahrzeug zum Anhalten zu bewegen. Um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern, mussten die Beamten ausweichen und erkannten dabei eine ältere Frau am Steuer.

Um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, musste die Richtungsfahrbahn Hannover auf Höhe der Anschlussstelle Lünen-Süd kurzfristig vollständig gesperrt werden. Durch ein weiteres Einsatzmittel wurde der Verkehr zwischen den beiden Anschlussstellen vollständig zum Stillstand gebracht.

Wenige Augenblicke später näherte sich das Auto, verlangsamte die Fahrt und stoppte schließlich.

Bei der Fahrerin handelte es sich um eine 77-jährige Frau aus Neuenrade (Arnsberg). Beim Ansprechen zeigte sie sich zeitlich und räumlich desorientiert.

Die Beamten nahmen die Frau mit zur Autobahnpolizeiwache Kamen, wo sie sich um sie kümmerten. Ihr Sohn, den die Beamten kontaktiert hatten, holte sie wenig später von der Polizeiwache ab.

Das Fahrzeug wurde versetzt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Die Beamten fertigten einen Bericht für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit sowie eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs an.

Quelle Polizei DO

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