Pädophilie: Regierungsangestellter der Polizei Dortmund fristlos entlassen und jetzt zu 8 Jahren Haft verurteilt

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Symbolbild Kind, Furcht, Angst - Quelle Pixabay

Am 4. März 2026 ist ein ehemaliger Beschäftigter der Polizei Dortmund vor dem Landgericht Dortmund wegen sexuellen Missbrauchs sowie Besitzes und Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

„Wir alle haben eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen. Dieses Abhängigkeitsverhältnis für die Befriedigung der Sexualtriebe oder damit verbundener geschäftlicher Interessen auszunutzen, verurteile ich aufs Schärfste. Das am Mittwoch gesprochene Urteil ist ein deutliches Zeichen gegen pädophile Straftäter“, mit diesen Worten nahm der stellvertretende Behördenleiter Achim Stankowitz das Urteil des Landgerichts Dortmund auf.

Bereits bei Bekanntwerden des Sachverhaltes hatte der damalige Polizeipräsident Gregor Lange den mittlerweile 43-Jährigen unmittelbar von seinem Dienst entbunden und eine außerordentliche Kündigung eingeleitet. Damit einher ging zudem ein sofortiges Betretungsverbot für die Dienstgebäude der Polizei Dortmund.

Der Verurteilte arbeitete seit 2013 als Regierungsbeschäftigter bei der Direktion Kriminalität.

Gegen die dann im April ausgesprochene Kündigung reichte der mittlerweile Verurteilte keine Rechtsmittel ein.

„Der Kampf gegen das Herstellen sowie die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten ist weiterhin fester Bestandteil unserer behördenstrategischen Ausrichtung. Leider verzeichnen wir immer noch einen Anstieg in den entsprechenden Fallzahlen. Unsere Sonderkommission Kinderpornografie (Soko KiPo) arbeitet tagtäglich an der Aufhellung des Dunkelfeldes.

Aus bestehenden Verfahren ergeben sich daher erschreckender Weise immer neue Hinweise auf weitere Tatverdächtige. Wir fahren daher gut damit, weiter Ressourcen in diese Kommission zu investieren und werden auch in Zukunft alles dafür tun, die Schwächsten in unserer Gesellschaft vor diesem Missbrauch zu schützen und die Täterinnen und Täter für ihr Handeln zur Verantwortung zu ziehen!“, führt der stellvertretende Polizeipräsident Achim Stankowitz fort.

Im Juni 2022 hat das Polizeipräsidium Dortmund die Sonderkommission Kinderpornografie eingerichtet und so personelle sowie technische Ressourcen gebündelt, um die Ermittlungen zur Bekämpfung von Erwerb, dem Besitz und der Verbreitung von Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten effizient zu gestalten.

In der Soko KiPo werden speziell fortgebildete Ermittlerinnen und Ermittler eingesetzt, die mit einem hohen Aufwand sowie einer intensiv ausgesetzten Belastung den Strafverfolgungsdruck auf Sexualstraftäter deutlich erhöhen. Aufgrund der weiterhin hohen Fallzahlen plant die Polizei Dortmund, die Soko KiPo im Jahr 2026 in einem eigenen Kriminalkommissariat zu verstetigen. Die nachhaltige Bekämpfung von Straftaten im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie bleibt daher auch in Zukunft ein zentrales behördenstrategisches Ziel.

Generell erfordern Tätigkeiten mit äußerst sensiblen oder belastenden Ereignissen im Rahmen der polizeilichen Arbeit spezielle Qualifizierungen. Darüber hinaus bietet die Polizei NRW, zentral wie dezentral, ein vielfältiges Angebot zur seelischen Eigensicherung an.

Die Menschen, die in solchen Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden, nehmen bei Aufnahme ihrer Aufgabe sowie in regelmäßigen Abständen und immer auch bei akuten Belastungssituationen verpflichtend an entsprechenden Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung teil. Zudem gehen die Führungskräfte, die solche sensiblen Tätigkeitsfelder verantworten, im Zuge von Gesprächen empathisch auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, um frühzeitig Hinweise auf eine Wesensveränderung wahrzunehmen und wenn notwendig konsequent Folgemaßnahmen einzuleiten.

In diesen Gesprächen und im täglichen Umgang werden nicht nur psychosoziale Veränderungen zum Nachteil der Mitarbeitenden in den Fokus gerückt, sie dienen auch dem frühestmöglichen Erkennen von potentiell kriminellem Fehlverhalten oder jeglichen dazu dienenden Tendenzen. Sollte es hierzu Erkenntnisse geben, führt dies unmittelbar, wie auch in diesem Fall zu straf- und disziplinarrechtlichen Folgemaßnahmen, betont die Polizei.

Quelle Polizei DO

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