Höcke tritt im Dortmunder Rathaus auf – OB Kalouti (CDU) scheitert mit Verbotsversuch

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Bildquelle: Pixabay

Dortmunds Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) ist mit dem Versuch gescheitert, den Besuch des Thüringer AfD-Landeschefs Björn Höcke im Rathaus zu verhindern.

Damit kann Höcke am Sonntag (22. 2.) beim Neujahresempfang der Dortmunder AfD auftreten.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Freitag einem Eilantrag der AfD stattgegeben und das kurzfristige Verbot der Stadt für den Neujahresempfang ebenso kurzfristig gekippt.

Kalouti hatte den Empfang der AfD-Fraktion am 16. Januar genehmigt, dann jedoch am Freitag (20. 2.) verboten – wegen des Gastredners Höcke.

Doch das Verwaltungsgericht entschied am selben Nachmittag zu Gunsten der AfD.

Der OB wollte zwar noch in die nächste Instanz ziehen – dort ist aber keine Entscheidung mehr rechtzeitig vor der Veranstaltung am Sonntagabend zu erwarten.

„Die Stadt Dortmund hat juristisch nichts unversucht gelassen, diese Veranstaltung zu verhindern“, wird ein Sprecher der Stadt in der WELT zitiert.

Die AfD-Ratsfraktion hat zu ihrem Neujahresempfang nach eigenen Angaben 280 Gäste eingeladen. Höcke soll bei der Veranstaltung im Rathaus als Gastredner auftreten.

Der in Lünen geborene Thüringer wurde zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole rechtskräftig verurteilt. In Thüringen wird die AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobacht.

OB Kalouti hatte am Freitagmorgen kurzfristig versucht, die Veranstaltung im Rathaus noch zu verhindern, indem er sie „für nicht zulässig“ erklärte. Es gehe ihm darum, das Rathaus als „zentralen Ort der Demokratie in Dortmund“ zu schützen.

Mit der „Einladung von Herrn Björn Höcke als Gastredner ist der Charakter eines Neujahrsempfangs einer Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nicht mehr gegeben.“ Höcke gebe dem Empfang vielmehr den Charakter einer Parteiveranstaltung. Diese seien im Rathaus jedoch generell nicht zugelassen.

Gegen dieses Verbot zog die AfD am Freitagnachmittag vor Gericht – mit Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen widersprach Kaloutis Argumentation ausdrücklich. Auch andere Fraktionen im Dortmunder Rat hätten für ihre Veranstaltungen mit Gastrednern das Rathaus nutzen können. Die Stadt müsse die AfD deshalb gleichbehandeln.

Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen:

Der Eilantrag der Fraktion der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Dortmunder Stadtrat gegen die von dem Oberbürgermeister der Stadt Dortmund am 20. Februar 2026 ausgesprochene Nutzungsuntersagung für die Räumlichkeiten des Rathauses am 22. Februar 2026 zum „Jahresempfang“ hatte Erfolg.

Die Ratsfraktion darf die Bürgerhalle entsprechend der ursprünglichen Erlaubnis und im abgestimmten Rahmen nutzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen durch Beschluss vom 20. Februar 2026 entschieden.

Am 16. Januar 2026 erteilte der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund der Antragstellerin die Erlaubnis zur Nutzung der Bürgerhalle des Rathauses zur Durchführung des Neujahrsempfangs der Fraktion am 22. Februar 2026. Diese Erlaubnis widerrief er mit Schreiben vom 20. Februar 2026 vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich bekannt gewordenen Einladung des Fraktionsvorsitzenden der AfD im Thüringer Landtag als Gastredner.

Die Antragsgegnerin meint, die Veranstaltung sei hierdurch nicht mehr mit den Widmungszwecken der Räumlichkeiten vereinbar. Sie wahre nicht mehr den Charakter eines Neujahrsempfangs einer Fraktion im Rat der Stadt Dortmund.

Vielmehr sei sie zu einer Parteiveranstaltung geworden, die im Rathaus generell nicht zugelassen werde.

Der gegen die Nutzungsuntersagung gerichtete Eilantrag hat Erfolg. Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat der Stadt Dortmund im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin die Nutzung der Bürgerhalle im Rathaus der Stadt Dortmund zur Durchführung des Neujahrsempfangs im Rahmen des zuvor vereinbarten zeitlichen Rahmens zu gewähren. Nach der Begründung der Kammer entspricht die geplante Veranstaltung weiterhin dem Widmungszweck der Bürgerhalle. Die Antragstellerin und Ratsfraktion im Dortmunder Stadtrat bleibt Veranstalterin des Neujahrsempfangs. Zwar hat sie einen Gastredner eingeladen, der ihr als Sprecher im Vorstand des Landesverbandes Thüringen der AfD und Vorsitzender der Fraktion im Thüringer Landtag förmlich nicht angehört. Dies hat jedoch hier keine Auswirkungen auf den Charakter des Neujahrsempfangs als Fraktionsveranstaltung. Die Antragsgegnerin hat bei der ursprünglichen Anmeldung nicht in Zweifel gezogen, dass die Veranstaltung der Fraktionsarbeit dient. In der Vergangenheit hatte sie anderen Fraktionen Räumlichkeiten im Rathaus für vergleichbare Veranstaltungen mit externen Gästen und Gastrednern zur Verfügung gestellt. Sie muss die Antragstellerin gleichbehandeln.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsgegnerin steht die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu.

Der Beschluss ist zur Veröffentlichung bei www.nrwe.de vorgesehen.

Aktenzeichen: 15 L 293/26

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Kalouti entschied am Freitagabend, Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einzulegen. Doch der Eilantrag wird am Wochenende nicht mehr bearbeitet.

Ein Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und Initiativen hat für Sonntagabend zu Gegendemonstration vor dem Rathaus aufgerufen. Die Veranstalter rechnen laut Polizei mit „mindestens 600 Teilnehmern“.

Quellen:

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