Illegaler Aufenthalt fliegt durch Schwarzfahrt im ICE nach Dortmund auf

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Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto Rinke

Immer wieder fliegen bei Ticketkontrollen in Bussen und Bahnen gesuchte Personen und/oder Straftäter auf.

So auch am Donnerstag, 12. Februar, kurz nach Mitternacht im ICE 842 von Münster nach Dortmund. Ein 35-Jähriger wurde bei der Fahrkartenkontrolle ohne Ticket erwischt.

Am Hauptbahnhof Dortmund brachten Bundepolizisten den Schwarzfahrer zur Wache. Die Abfrage seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der wohnungslose Äthiopier durch die Ausländerbehörde Stuttgart zur Festnahme ausgeschrieben war. Gegen ihn lag ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland vor.

Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn ins zentrale Polizeigewahrsam in Dortmund. Von dort aus übernahm das zuständige Ausländeramt die weiteren Maßnahmen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Erschleichen von Leistungen ein.

Quelle Bundespolizei Dortmund

Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt seit 2005 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und Teile des Asylrechts in Deutschland. Nach Angaben von Die Anwaltskanzlei stellt ein illegaler Aufenthalt eine strafbare Handlung dar, die mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Ein Aufenthalt ohne gültigen Titel ist somit nicht nur unrechtmäßig, sondern auch mit ernsten Konsequenzen verbunden.

Die Strafen variieren, je nach Schwere des Verstoßes; beispielsweise sind laut § 95 AufenthG bei schwerwiegenden Fällen, wie der Einschleusung von Ausländern, bis zu 10 Jahre Haft möglich.

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