„Pflege neu denken“ – SPD Kreis Unna und NRW lädt zur Diskussion über die Pflegereform nach Unna ein

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Foto: PM SPD Kreis Unna

Die im vergangenen Jahr vorgestellten Eckpunkte zur Pflegereform reichen aus Sicht der SPD im Kreis und Land nicht aus. „Als SPD in Nordrhein-Westfalen wollen wir deshalb eigene Vorschläge einbringen.

Klar ist: Pflege muss neu gedacht werden – mit den Pflegebedürftigen und  ihren Angehörigen im Mittelpunkt“,

erklären die Genossen.

!Dabei wollen wir nicht über Pflege reden, sondern mit denen, die sie täglich gestalten. Ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Ideen sind uns besonders wichtig. Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen, wie die Situation in der Pflege weiterentwickelt und  Strukturen verbessert werden können.

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Kreistagsfraktion laden daher dazu ein, sich aktiv an der Diskussion über die Zukunft der Pflege zu beteiligen.

Mittwoch, 25. Februar 2026, 17:00 Uhr,  AWO Marie-Juchacz-Seniorenzentrum, Nordring 37, 59423 Unna.

Programm:

  • Praxisbericht: Alltag im Seniorenzentrum
    Kirsten Hermann-Baglivo, Einrichtungsleitung
    Sprecherin der PSAG Pflege im Kreis Unna
  • Eckpunkte der Pflegereform – Stand & Ziele
    Lisa Kapteinat, Landtagsabgeordnete
    Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Welche Auswirkungen hat die Pflegereform für Bewohner, aber auch für Träger?
    Hendrik Weber, Fachbereichsleiter Pflege/QM, AWO Westliches Westfalen
  • Publikumsgespräch & Diskussion
    Moderation: Hartmut Ganzke, Landtagsabgeordneter
  • Ausblick & Schlusswort
    Angelika Chur, Vorsitzende des Kreisausschusses für Arbeit, Soziales, Inklusion und Familie

Um besser planen zu können, bittet die SPD um Anmeldung unter folgendem Link bis zum 20. Februar 2026:
https://forms.office.com/r/r1z0vE6qhE?origin=lprLink

PM: SPD Kreis Unna – Newsletter

Die Pflegereform (geplant für 2026/2027) fokussiert sich auf die Stabilisierung der Pflegefinanzen und Entlastung Pflegebedürftiger.

Kernpunkte sind die Deckelung der Eigenanteile in stationären Einrichtungen (ab 2027 voraussichtlich 1.0001.0001.000–1.2001.2001.200 € Sockelbetrag für Pflegekosten), stärkere Förderung von Prävention, Entbürokratisierung sowie flexiblere Leistungsbudgets für ambulante Pflege. 

Wichtige Eckpunkte der geplanten Reform: 

  • Stationäre Entlastung: Einführung eines festen Sockelbetrags für pflegebedingte Kosten, um die Eigenanteile zu begrenzen.
  • Ambulante Stärkung: Vereinfachung von Leistungen und Einführung flexibler Budgets, um häusliche Pflege attraktiver zu machen.
  • Prävention & Reha: Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit sollen ausgebaut werden.
  • Strukturelle Änderungen: Bürokratieabbau, Digitalisierung der Pflegekassen und Anpassung der Pflegeberatung.
  • Finanzierung: Die fünf Pflegegrade bleiben bestehen, jedoch wird an einer langfristig tragfähigen Finanzierung gearbeitet.
  • Zeitplan: Das Gesetz soll im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden, mit dem Ziel, die Pflege bezahlbar zu halten. 

Bereits zum 1. Januar 2025 wurden Pflegeleistungen um 4,5 % angehoben, um die Inflation auszugleichen. Die Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern zielt darauf ab, die Soziale Pflegeversicherung (SPV) nachhaltig weiterzuentwickeln. 

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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