Gemeinnützige Arbeit, kostenloses Wochenend-Parken, Tempo 30 unter die Lupe: Erste Anträge der Unnaer AfD-Fraktion

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Von gemeinnütziger Arbeit für Asylbewerber und Grundsicherungsempfänger über Parken und Tempo 30 bis zum Ordnungsdienst reicht die Themenpalette der ersten Anträge, die die neue Unnaer AfD-Ratsfraktion in die politische Diskussion einbringt.

Die siebenköpfige Fraktion mit ihrem Vorsitzenden Jürgen Böhm setzt ihre Priorität zum Start ihrer politischen Arbeit in Unna auf das Thema Verkehr. In drei ihrer fünf Anträge geht es ums Autofahren.

Hier die Anträge im Wortlaut.


Einführung von Wochenenden (Freitag | Samstag | Sonntag) ohne Parkgebühren

Der Rat der Stadt Unna beschließt:
In der Zeit von April bis September 2026 werden jeweils am ersten Wochenende eines
Monats (Freitag | Samstag | Sonntag) auf den Parkflächen im Raum der Innenstadt Unna
keine Parkgebühren erhoben. Auch eine angemessene Parkscheibenregelung soll dabei
berücksichtigt werden. Dies soll als Pilotprojekt für weitere zukünftige, ähnliche Aktionen
gelten. Der zu schätzende Ausfall an Parkgebühren ist im Haushalt 2026 einzupreisen.

Begründung:
Parkgebühren kann man einführen oder sogar erhöhen, wenn der Besucherstrom überhandnimmt
und möglicherweise aus Sicherheitsgründen vermindert werden muss. Auf keinen Fall jedoch,
wenn der Einzelhandel der Stadt, auch für den Verbraucher erkennbar, deutliche Umsatzeinbußen
verzeichnen muss. Einher geht dabei der Rückgang eines vielfältigen Warenangebotes und
Ausbreitung von Billigläden.

Auch die Gastronomie leidet unter dem deutlich erkennbaren und weiter fortschreitenden
Rückgang der Kundenfrequenz. Die Folge sind Betriebsschließungen und Veränderungen in
Richtung Imbissgastronomie, die nicht unbedingt zum Verweilen in der Innenstadt anregt.
Ein prosperierender Einzelhandel, sowie ein breit gefächertes Gastronomieangebot führt zu einer
deutlich spürbaren Verbesserung der Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Der Besuch unserer schönen Stadt, muss, wie an den wenigen besonderen Ereignis-Festtagen, zu
einem begehrten Event für Menschen aus dem Umland werden.

Seit Jahren wird für Fußgänger und Radfahrer in unserer Stadt sehr viel getan, um deren
Wohlbefinden in unserer Stadt zu verbessern. Das ist auch gut so!

Die Autofahrer werden jedoch planmäßig behindert, verdrängt und ins negative Licht gerückt. Sie
sind die einzigen Verkehrsteilnehmer, die immer mehr Gebühren und Steuern aufbringen müssen
und dazu noch möglichst behindert oder sogar verdrängt werden.
Autofahrer stellen jedoch den wesentlichen Teil der notwendigen Akteure für ein gelungenes
Zusammenleben unserer Gesellschaft. Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer dürfen nicht länger
gegeneinander ausgespielt werden. Wir müssen einen Weg aufzeigen, wie alle Menschen dieser
Stadt mit Achtung und Respekt voreinander, mit Verständnis und gegenseitiger Rücksicht
miteinander umgehen.

Wir bitten um Zustimmung im Sinne einer erfolgreichen Wirtschaftsförderung.

Stärkung des Einzelhandels durch Parkraumschaffung und Parkraumoptimierung im Innenstadtbereich


Der Rat der Stadt Unna beschließt:
Die Verwaltung der Stadt Unna wird beauftragt:

Zu prüfen, in welchen innenstadtnahen Straßenbereichen eine Umwandlung von
Längs- in Schrägparkplätze (oder anderweitige Aufstockung von Stellplätzen)
verkehrstechnisch möglich ist, um die Anzahl der Stellplätze kostengünstig zu
erhöhen.

Geeignete Flächen zur Entwicklung neuer ebenerdiger Parkplatzanlagen in
Innenstadtnähe zu ermitteln und entsprechend ihrer Vor- und Nachteile zu bewerten.

Die anfallenden Kosten zu schätzen und in den Haushalt 2026 einzupflegen.

Die Ergebnisse zeitnah im zuständigen Ausschuss vorzustellen.

Begründung:
Parkraum in der Unnaer Innenstadt ist in den letzten Jahren immer knapper geworden. So sind z.B.
an der Gesellschaftsstraße oder Morgenstraße wichtige (Kurzzeit-)Parkplätze weggefallen.
Zusätzlich und wohl auch in Folge dessen ist die Anzahl leerstehender Ladenlokale alarmierend
angestiegen. Zwar wurden neue Angebote durch Parkhäuser geschaffen, diese decken allerdings
längst nicht den Kurzzeitparkbedarf zur einfachen Be- und Endladung und kurzen Einkäufen in
Fachgeschäften. Hinzu kommt, dass gerade für ältere und weniger mobile Mitmenschen eine kurze
Parkmöglichkeit nah an Apotheken und Ärztehäusern unverzichtbar ist.

Neue Parkplatzflächen sowie die Aufstockung von Parkplätzen durch die Einführung von
Schrägparkplätzen können insbesondere weniger mobilen Menschen den Besuch in der Innenstadt
deutlich erleichtern.
Zusätzliche Parkplätze erhöhen außerdem die Standortattraktivität für den Einzelhandel erheblich
und sorgen somit nachhaltig für eine belebte Innenstadt.

Als erste kostengünstige Maßnahme bietet sich die Umwandlung von Längs- zu Schrägparkplätzen
an. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann die Parkplatzkapazität bei gleicher Fläche um etwa
30% gesteigert werden. Schrägparken bedeutet außerdem Bürgerfreundlichkeit, da sowohl Beladen
und Rangieren erleichtert wird.

Bei den neu geschaffenen Parkplätzen sollte auf ein kostenloses Kurzzeitparkkonzept mittels
Parkscheibenregelung gesetzt werden. Durch die Einführung solcher Kurzzeitparkplätze wäre ein
Dauerparken eingeschränkt, bei gleichzeitiger Erhöhung der Parkfrequenz. Mehr Kunden könnten
in kürzerer Zeit ihre Erledigungen tätigen, was direkt dem Umsatz der Geschäfte und der Belebung
der Innenstadt zugutekäme.

Im zweiten Schritt sind potentielle Flächen zur Entwicklung einer oberirdischen Parkplatzanlage zu
bewerten. Dies könnte im Sinne einer Konstruktiven Zusammenarbeit durch Befragung von
Anwohnern und Einzelhändlern, sowie der Expertise in den entsprechenden Dezernaten geschehen.
Der Vorteil einer solchen Parkplatzanlage besteht in der Besucherfreundlichkeit und
Tourismusförderung, insbesondere für die zahlreichen Veranstaltungen in der Innenstadt, sowie der
Möglichkeit einer längeren Parkzeit z.B. durch Marktstandbetreiber oder Touristen.

Die Konzeptionierung einer solchen Parkplatzanlage kann im Einklang mit Hochwasserschutz z.B.
durch Pflasterung und um moderne Bedürfnisse wie Ladesäulen erweitert werden.
Die erfolgreiche Durchführung des o.g. Antrages wäre ein starkes Zeichen der Gleichberechtigung
von Verkehrsteilnehmern und würde die Attraktivität unserer Innenstadt für Besucher und
Gewerbetreibende deutlich verbessern.

Wir bitten um Zustimmung im Sinne einer pragmatischen Wirtschaftsförderung.

Aufhebung der Tempo-30-Zonen in allen Bereichen Unnas, in denen keine sicherheitsrelevante Tempobegrenzung notwendig ist

Unnas längste Tempo 30-Strecke ist die Verbindung vom Kreishaus bis zur Kamener Stadtgrenze. Entlang der Friedrich-Ebert- sowie der Kamener Straße gilt durchgehend ein Tempolimit wegen Lärmschutz. (Foto Rinke)

Der Rat der Stadt Unna beschließt:
Alle Tempo-30-Zonen in Unna, die außerhalb von reinen Wohngebieten und nicht in
unmittelbarer Nähe von Gefahrenzonen liegen (Kindergärten, Schulen etc.), werden unter
Berücksichtigung bestehender gesetzlicher Vorgaben unverzüglich aufgehoben.
Die anfallenden Kosten sind zu schätzen und in den Haushalt einzupflegen.

Begründung:
Tempo 30-Zonen sind ein zentrales Instrument zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten. Sie
dienen angeblich der Verbesserung der Lebensqualität durch geringeren Lärm und geringere
Abgase.
Doch nicht jede Straße kann zur Tempo-30-Zone erklärt werden. Bevor auf Straßen eine Tempo-
30-Zone eingerichtet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Tempo-30-Zonen dürfen nur innerorts und nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs,
Vorfahrtstraßen, Straßen mit Lichtzeichenanlagen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und
benutzungspflichtigen Radwegen eingerichtet werden.

Eine Reihe von Straßen mit Tempo 30 führen zu einer erheblichen, nicht zumutbaren
Einschränkung des Straßenverkehrs. Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr
dürfen in Tempo-30-Zonen trotz Gefahreneinsatz maximal 60 Km/h fahren. Außerdem wird der
Verkehr für Einsatzfahrzeuge auch wesentlich behindert durch die sehr langsam, in der Regel in
stauähnlicher Ansammlung fahrenden Kraftfahrzeuge. Da in häufigen Situationen auch Sekunden
und Minuten zählen, können dadurch sogar Menschenleben gefährdet werden.
Dies ist nicht zumutbar!

Tempo 30 führt zu einem bis zu 20 % höheren Treibstoffverbrauch und zu mehr Lärmbelästigung,
weil die Motoren in der Regel mit einer höheren Drehzahl laufen und die Fahrt länger dauert. Die
Fahrzeiten der Kraftfahrzeuge würde bei Tempo 50 Km/h um fast 70% verkürzt.
Handwerksbetriebe und andere Unternehmen müssen ihren Kunden höhere Wegekosten
berechnen und Post- und Paketzusteller sind nicht mehr in der Lage ihre Tagesauslieferungen in
der Regelarbeitszeit abzuwickeln.

Auch E-Autos verbrauchen bei Tempo 30 mehr Strom, weil Zusatzaggregate wie Heizung, Navi,
Radio etc. länger betrieben werden müssen als bei einem Tempo, das fast 70 % höher liegt.
Wir bitten um Zustimmung im Sinne einer vernünftigen Verkehrspolitik.

Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)

Ordnungsamt Lünen / Fotoquelle c/o Stadt Lünen

Der Rat der Stadt Unna beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die personelle Aufstockung des Kommunalen
Ordnungsdienstes (KOD) zu prüfen und entsprechende Stellenanmeldungen für den
kommenden Haushalt/Stellenplan vorzubereiten. Ziel ist eine spürbare Erhöhung der
Präsenzzeiten in den Abendstunden und an Wochenenden.


Begründung:
Steigende Anforderungen:

Die Aufgabenbereiche (Lärmschutz, Müll, Parkraumüberwachung) haben zugenommen und
sind mit dem aktuellen Personalbestand kaum noch flächendeckend zu bewältigen.

Sicherheitsgefühl:
Die Bürgerinnen und Bürger in Unna erwarten eine sichtbare Präsenz des Ordnungsamtes,
insbesondere an bekannten Schwerpunkten in der Innenstadt und den Ortsteilen.

Dienstzeiten:
Um effektiv gegen Störungen vorzugehen, sind Kontrollen außerhalb der regulären Bürozeiten
notwendig. Dies erfordert zwingend mehr Personal, um Überlastung zu vermeiden.

Finanzierung:
Es ist zu prüfen, wieweit durch Umbesetzungen im bestehenden Personalbestand kostengünstig
die Personalanforderungen zu bewältigen sind.

Wir bitten um Zustimmung im Sinne einer verbesserten Präsenz des Ordnungsdienstes in unserer
Stadt.

Einführung eines kommunalen Programms für gemeinnützige, zusätzlichkeitsorientierte Arbeit für Geflüchtete und Leistungsbeziehende nach AsylbLG und SGB II

Integration, Symbolbild, Quelle Pixabay

Der Rat der Stadt Unna beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein rechtssicheres Konzept zur Einführung eines
    kommunalen Programms für gemeinnützige, zusätzlichkeitsorientierte Arbeit zu
    entwickeln, an dem
    a) Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie
    b) Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten teilnehmen können.
  2. Das Konzept hat insbesondere sicherzustellen:
  • Einhaltung des Zusätzlichkeitsgrundsatzes,
  • Tätigkeiten im öffentlichen Interesse,
  • keine Verdrängung oder Beeinträchtigung bestehender tariflicher
    Arbeitsverhältnisse,
  • organisatorische Abstimmung mit dem Jobcenter Kreis Unna und dem Sozialamt
    der Stadt Unna.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum 30.04.2026 eine detaillierte
Ausarbeitung inklusive Rechtsprüfung, Kostenkalkulation und möglicher
Einsatzbereiche vorzulegen.

Sachverhalt / Begründung:
Die Stadt Unna steht vor erheblichen Herausforderungen im Bereich Integration,
Arbeitsmarktaktivierung und Stadtbildpflege. Gleichzeitig befinden sich sowohl Geflüchtete als
auch leistungsbeziehende Bürger im SGB-II-Bezug über längere Zeiträume in passiven
Hilfestrukturen ohne geregelte Tätigkeitsverläufe oder Alltagseinbindung.

Ausgangslage

  • Nach § 5 AsylbLG können Leistungsberechtigte zu gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten
    herangezogen werden, sofern die Tätigkeit zusätzlich ist, im öffentlichen Interesse liegt und
    keine regulären Arbeitsplätze verdrängt.
  • Für Leistungsbeziehende nach SGB II bestehen entsprechende Instrumente auf Grundlage des
    § 16d SGB II (Arbeitsgelegenheiten), ergänzt durch öffentlich geförderte Beschäftigungsformen
    nach §§ 16e und 16i SGB II.
  1. Kommunaler Handlungsspielraum
    Die Stadt verfügt über die Möglichkeit, eigene Maßnahmen des Gemeinwohls zu schaffen, die
    rechtlich eindeutig zusätzlich sind, keine Fachkraftaufgaben ersetzen und dem Aktivierungsziel
    dienen.
    Mögliche Einsatzfelder sind u. a.:
  • Unterstützung bei Pflege und Ordnung im öffentlichen Raum,
  • einfache Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten ohne Fachbezug,
  • Mitwirkung bei kommunalen Veranstaltungen,
  • Unterstützung von Quartiers- und Nachbarschaftsprojekten,
  • Hilfstätigkeiten im Kulturbereich, Sozialbereich sowie Archiven und Sammlungen.
  1. Rechtliche Absicherung
    Sowohl AsylbLG als auch SGB II verlangen:
  • zwingende Zusätzlichkeitsprüfung,
  • gesetzlich unbedenkliche Einsatzbereiche,
  • Nachweis der Wettbewerbsneutralität,
  • Dokumentation, dass bestehende tarifliche oder kommunale Fachstrukturen nicht ersetzt
    werden.
    Die Maßnahme erfordert deshalb eine enge verwaltungsinterne Kooperation zwischen
  • Sozialamt der Stadt Unna,
  • Jobcenter Kreis Unna,
  • Fachdiensten der Bereiche Stadtbetriebe, Kultur, Jugend und Soziales,
  • sowie ggf. freien Trägern.
  1. Integrations- und Sozialziel
    Für Geflüchtete dienen solche Tätigkeiten der
  • Förderung alltagspraktischer Sprachkompetenz,
  • besseren Einbindung in die Gesellschaft,
  • Heranführung an Arbeitskultur.
    Für Leistungsbeziehende nach SGB II erfüllen sie die Funktion der
  • Aktivierung,
  • Strukturierung des Tagesablaufs,
  • Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit.
    Seite 3 von 3
    Seite 3 zum AfD Antrag vom 25.12.2025
  1. Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen
    Durch diese Maßnahme können zusätzliche gemeinwohlorientierte Aufgaben erledigt werden,
    die ansonsten nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt würden. Die Stadt Unna profitiert
    insbesondere durch:

sichtbare Verbesserung des Stadtbilds,

Unterstützung bei Personalengpässen in unkritischen Bereichen,

Reduzierung langfristiger Hilfestrukturen durch aktivierende Maßnahmen.
Die konkrete Programmausgestaltung erfordert eine fachlich-juristische Prüfung, weshalb die
Verwaltung ein belastbares Konzept erarbeiten soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Verwaltung hat im Rahmen der Konzepterstellung darzustellen:

Personal- und Betreuungskosten,

Aufwand für Arbeitsschutz, Anleitung und Versicherung,

mögliche Refinanzierungen über Jobcenter-Mittel,

Fördermittel des Bundes oder Landes (z. B. Teilhabe am Arbeitsmarkt),

Mehraufwand bei den Fachdiensten.

Eine fundierte Kostenkalkulation erfolgt erst im Rahmen der Vorlage zum 30.06.2026.
Rechtsgrundlagen:

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), insbesondere § 5

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere §§ 16d, 16e, 16i

Bundessozialgericht, ständige Rechtsprechung zur Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität

Kommunalverfassung NRW (GO NRW), insbesondere § 41

Zuständigkeitsordnung der Stadt.

Quelle: Pressemitteilung der AfD-Fraktion Unna

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