„KiBiz-Entwurf ist ein Rückschritt – ABC-Programm offenbart das Scheitern der Landesregierung“: Hart geht die Kreis-SPD mit dem geplanten neuen Kitagesetz NRW ins Gericht. Auch der Kirchenkreis Unna kritisiert das Vorhaben der schwarzgrünen Landesregierung scharf.
Aus dem Kreistagsbüro der Sozialdemokraten kam am Freitag (23. Januar) ein vernichtendes Urteil zu dem Entwurf.
„Die SPD-Kreistagsfraktion Unna lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz NRW) entschieden ab! Was die schwarz-grüne Landesregierung als Reform darstellt, ist in Wahrheit ein Rückschritt zulasten von Kindern, Familien, Beschäftigten, Trägern und Kommunen.
Statt frühkindliche Bildung zu stärken, verlagert das Land Risiken, Kosten und Verantwortung nach unten – und verfehlt damit das selbst gesteckte Ziel, Kommunen zu entlasten.“
Besonders deutlich werde dieses politische Scheitern am sogenannten ABC-Programm der Landesregierung.
Dass Kinder kurz vor der Einschulung in eigenen „ABC-Klassen“ (wir berichteten HIER) sprachlich gefördert werden sollen, sei eine Bankrotterklärung für das Kita-System.
„Statt die Sprachförderung dort sicherzustellen, wo sie hingehört – in die Kitas –, soll sie notdürftig in die Schulen verschoben werden. Das ist kein Zukunftskonzept, sondern ein Warnsignal!
Die Kitas sind so überlastet und unterfinanziert, dass zentrale Bildungsaufgaben nicht mehr verlässlich erfüllt werden können.“
Norbert Enters, SPD-Kreistagsmitglied und Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, erklärt dazu: „Das ABC-Programm macht deutlich, dass die Landesregierung die Kitas nicht ausreichend unterstützt. Sprachförderung darf nicht erst kurz vor der Einschulung beginnen. Wenn erst kurz vor der Schule mit Sprachbildung aufgeholt werden muss, läuft bereits vorher etwas grundlegend falsch. Entscheidend sind gut ausgestattete Kitas mit genug Fachpersonal, einer sicheren Finanzierung und gleichbleibend hoher Qualität – darum kümmert sich die Landesregierung jedoch nicht.“
Der KiBiz-Entwurf verschärfe diese Entwicklung weiter. Die geplante Trennung von „Bildung“ in Kernzeiten und bloßer „Betreuung“ in Randzeiten gefährdet die Qualität frühkindlicher Bildung insgesamt.
Flexibilisierung wird zum Deckmantel für größere Gruppen und den Einsatz von weniger qualifiziertem Personal.
Pädagogische Standards werden abgesenkt, Beschäftigte weiter überlastet und die Bildungs- und Chancengleichheit der Kinder massiv beeinträchtigt.“
Finanziell bleibe der Gesetzentwurf weit hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurück. Befristete „Transformationsmittel“ ersetzen keine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung.
„Träger geraten weiter unter Druck, kleinere Kitas und Elterninitiativen sind in ihrer Existenz bedroht. Am Ende landen die finanziellen Risiken bei den Kommunen – und damit auch beim Kreis Unna. Auch deswegen müssen die beiden Gesetzentwürfe gemeinsam betrachtet werden.
Für die SPD-Kreistagsfraktion Unna ist klar: Der Gesetzentwurf ist in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Er brauche grundlegende Nachbesserungen – mehr Landesmittel, verbindliche Qualitäts- und Personalstandards, echte Entlastung der Beschäftigten und eine Finanzierung, die Träger und Kommunen nicht weiter in die Krise treibt.
„Frühkindliche Bildung darf nicht kaputtgespart werden.“
Kirchenkreis: Enttäuschung über ausbleibende finanzielle Entlastung der Träger ist groß
Das Ausbleiben von zugesagten Transformationsmitteln, die Einführung von reduziert finanzierten Randzeiten, fehlender Bürokratieabbau – all das kritisieren die freien Träge von Kindertagesstätten am neuen Gesetzentwurf, teilt der Kirchenkreis Unna in einer Pressemitteilung ebenfalls vom Freitag mit.
Deshalb fordern die Spitzenverbände, den Entwurf des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zurückzuziehen. Auch der Ev. Kirchenkreis mit seinem Kindergartenwerk kritisiert zusammen mit den anderen evangelischen Trägern den Entwurf deutlich.
„Die Enttäuschung über die ausbleibende finanzielle Entlastung der Träger ist groß“, betont Superintendent Dr. Karsten Schneider.
Der vorliegende KiBiz-Gesetzesentwurf schaffe keine verlässliche Grundlage für eine nachhaltige Finanzierung der Kindertagesbetreuung.
„Befristete Zuschüsse und unklare Dynamisierungen führen dazu, dass langfristige Investitionsentscheidungen auch weiterhin unter erheblicher Unsicherheit getroffen werden müssen. Eine auskömmliche und dauerhaft abgesicherte Finanzierung ist jedoch Voraussetzung für stabile Strukturen und Qualität.
Der Gesetzesentwurf riskiert eine Ausdünnung der Angebotsstruktur und der Trägerlandschaft“, kritisiert Andreas Beutler, Geschäftsführer Finanzen/Organisation im Kindergartenwerk des Ev. Kirchenkreises Unna.
„Wenn das Gesetz so kommt, dann wird es empfindliche Einbußen in Umfang und Qualität der Betreuung geben“,
so Sandra Niggemeier, Geschäftsführerin im Kindergartenwerk. Sie ist für Personal und Pädagogik in den 24 Kitas im Werk zuständig. „Dann wird die Betreuung nur noch in den Kernzeiten durch Fachpersonal möglich sein, Randzeiten müssen wir mit anderem Personal abdecken. Das steht allen pädagogischen Konzepten entgegen.“
Im Gesetzesentwurf ist eine Kernzeit von lediglich fünf Stunden pro Tag festgelegt. Dies sei deutlich zu kurz. Bildung, Erziehung und Betreuung fänden zu jeder Zeit statt.
„Kitazeit ist Bildungszeit. Wir fordern die Aufhebung der Differenzierung zwischen Kern- und Randzeiten aus dem Entwurf“, heißt es in der Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege NRW.
Nun gelte es, sich für ein Gesetz stark zu machen, dass den Trägern Planungssicherheit, den Mitarbeitenden attraktive Arbeitsbedingungen und den Eltern verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung zusichere. „Der jetzige Entwurf gibt das nicht her“, so Niggemeier. Gemeinsam mit anderen Vertretern von Trägerverbänden setzt sie sich für ein Gesetz ein, dass deutlich bessere Bedingungen schafft.
Quellen: Pressemitteilungen der SPD Kreis Unna und des Kirchenkreises Unna, Landesregierung NRW



































