In einem Putenmastbetrieb in Hamm wurde am zweiten Weihnachtstag der Verdacht auf Geflügelpest amtlich festgestellt. Der Verdacht wurde vom Chemischen Veterinär Untersuchungsamt (CVUA) Arnsberg am Samstag bestätigt und die Proben wurden zur weiteren Abklärung zum Referenzlabor (FLI) versendet.
Rund 8000 Puten wurden am 27. 12. getötet, teilte der Kreis mit.
Um den betroffenen Betrieb richtet das Veterinäramt Kreis Unna, das auch für das Stadtgebiet Hamm zuständig ist, mit einem Radius von 3,1 Kilometern eine Schutzzone und einem Radius von zehn Kilometern eine Überwachungszone ein. Sie werden per Amtsblatt am Montag, 29. Dezember, erlassen. Sie betrafen den Kreis Unna, das Stadtgebiet Hamm und den Kreis Soest.
+++Update am 21. Januar+++
Das Veterinäramt des Kreises Unna hat die am 29. Dezember eingerichtete Schutzzone zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben. Die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand bleibt weiterhin bestehen. Die bisherige Schutzzone wird Teil der Überwachungszone. Die neuen Regelungen treten am 21. Januar in Kraft.
Damit gelten in der aufgehobenen Schutzzone ab dem 21. Januar 2026 die mit Allgemeinverfügung vom 28. Dezember 2025 für die Überwachungszone angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Diese sind erschienen im Amtsblatt Nr. 63 vom 29. Dezember. Einzusehen unter www.kreis-unna.de/amtsblatt.
Hintergrund
Die Schutz- und Überwachungszonen wurden nach Ausbrüchen der Aviären Influenza in einem Putenmastbetrieb in Hamm eingerichtet. Der Verlauf der weiterhin bestehenden Überwachungsgebiete, die den Kreis Unna betreffen, kann den Amtsblättern 63/2025, 03/26 und auf der Seite www.kreis-unna.de/schutzzone-gefluegel entnommen werden.
Dort stellt das Kreisveterinäramt auch weitere Informationen zur Geflügelpest zur Verfügung. Mehr Infos zum Thema sind auch zu finden unter www.kreis-unna.de/gefluegelpest_hamm.
Regeln in den Zonen
Im Amtsblatt des Kreises Unna werden auch die zwingend einzuhaltenden Regelungen veröffentlicht, die Geflügelhalter in der Schutz- und Überwachungszone einhalten müssen.
Klar ist: Für alle Geflügelbestände oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten gilt dann die Stallpflicht.
Wer Vögel hält, muss dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Tiere unter Angabe ihrer Nutzungsart melden. Das Veterinäramt ist unverzüglich über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere sind schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.
Außerdem herrscht ein Transportverbot: Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand gebracht werden. Außerdem gelten für Betriebe in den Zonen besondere Hygieneanforderungen.
Wachsam bleiben
Die Veterinärbehörde des Kreises Unna appelliert an alle Geflügelhalter, auch außerhalb der Restriktionszonen, Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.
In Deutschland ist bisher kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten jedoch wachsam sein:
„Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten den zuständigen Ordnungsämtern und außerhalb der Dienstzeit der Leitstelle des Kreises Unna und der Stadt Hamm unter Angabe des genauen Fundortes gemeldet werden“, so Dr. Kirschner vom Veterinäramt. „Bürger sollten kranke oder verendete Vögel sowie Wildtiere generell nicht anfassen.“ Ansonsten ist das Veterinäramt unter tiergesundheit@kreis-unna.de oder Tel. 0 23 03 27 15 39 ansprechbar. Außerdem sind alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden.
Unter www.lave.nrw.de sind unter dem Suchwort „Geflügelpest“ auch Merkblätter für Halterinnen und Halter zu finden. PK | PKU
PM Kreis Unna



































