Nur noch maximal zwei Vizebürgermeister – WfU zieht Antrag zurück: Keine Aussicht auf Mehrheit

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Der WfU-Vorstand, v.li. Bärbel Risadelli (Geschäftsführung), Martina Tatsoulis, Sven Arnt (Fraktionschef), Margarethe Strathoff. (Foto WfU)

Drei stellvertretende Bürgermeister sieht die Hauptsatzung der Stadt Unna seit 2020 vor – wie berichtet, wurden auch bei der Konstituierung des neuen Rates wie schon 2020 wieder drei Stellvertreter für den hauptamtlichen Bürgermeister gewählt:

einer hat das SPD-Parteibuch, der zweite ist in der CDU und die dritte bei den Grünen, die vom Wähler empfindlich abgestraft wurden und 5 ihrer 13 Sitze verloren, während SPD und CDU jeweils deutlich hinzugewannen.

Vor der geheimen Wahl der drei Vizebürgermeister, über die im Paket abgestimmt wurde, hatte der neue Rat in seiner ersten Sitzung am 20. 11.)öffentlich über die Hauptsatzung abzustimmen.

  • Für die Satzung – und damit unverändert für drei vom Steuerzahler zu finanzierende Vizebürgermeister, die ausschließlich repräsentative Aufgaben wahrnehmen – stimmten SPD, CDU, Grüne, Linke/Volt und FDP.
  • Dagegen stimmten WfU und der aus der AfD ausgetretene Einzelratsherr Christof Tuneke.
  • In Enthaltung übte sich die AfD.

Drei Tage nach der umstrittenen erneuten Installierung dieses Stellvertretertrios stellte die dreiköpfige WfU-Fraktion ihren ersten Antrag der neuen Ratszeit. Sie fordert darin eine Reduzierung der Stellvertreterposten auf künftig maximal zwei. Nach der Devise:

„Sachliche Notwendigkeit vor politisches Kalkül.“

Der Antrag stand am Donnerstag, 11. Dezember, im Haupt-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss auf der Tagesordnung. WfU zog ihn während der Sitzung zurück.

Das begründete die Fraktion am Freitag wie folgt:

„Hintergrund ist die rechtliche Bewertung der Verwaltungsspitze, die sich hierzu beim Städte- und Gemeindebund beraten ließ.

Nach Auskunft der Verwaltung wäre eine sofortige Änderung der Hauptsatzung nur möglich gewesen, wenn zuvor der aktuell amtierende dritte stellvertretende Bürgermeister abgewählt worden wäre.

Fraktionschef Sven Arnt:

„Ich habe immer deutlich gemacht, dass es uns keinesfalls darum ging, Personen oder das Amt zu beschädigen. Eine solche Vorgehensweise kam daher für uns nicht in Betracht.“

Deshalb habe WfU auch erst nach der konstituierenden Sitzung den Antrag gestellt.“

Die Verwaltung habe zudem klargestellt, dass eine Änderung der Hauptsatzung ausschließlich mit Wirkung zum 01. November 2030 möglich wäre – also für die kommende Legislaturperiode. Nur eine solche Fassung hätte weiterverfolgt werden können.

„In den Vorberatungen zeigte sich jedoch sehr deutlich, dass keine der anderen Fraktionen aktuell eine Änderung anstrebt. Vielmehr wurde betont, dass der dritte stellvertretende Bürgermeister aus ihrer Sicht notwendig sei, um die Vielzahl repräsentativer Termine abzudecken und die demokratische Repräsentation zu stärken.

Wir sind da vollkommen anderer Meinung, so Arnt, denn alle Ortsvorsteher können ebenfalls repräsentative Termine stellvertretend für den Bürgermeister wahrnehmen, so wie es in der Vergangenheit praktiziert wurde. Damit wäre um ein Vielfaches eine demokratische Repräsentation gegeben und zusätzliche Kosten würden eingespart.

Aus unserer Sicht wird die Position des dritten Stellvertreters vor allem politisch motiviert besetzt, da entsprechende repräsentative Ämter traditionell auch Gegenstand parteipolitischer Interessen sind.

Da somit keine realistische Mehrheit für unseren Antrag bestand, haben wir diesen vorerst zurückgezogen. Wir werden ihn jedoch – passend terminiert – zum Ende der Legislaturperiode erneut einbringen. Die Diskussion über Sinn und Notwendigkeit eines dritten stellvertretenden Bürgermeisters halten wir weiterhin für wichtig und überfällig.

Die Stadt hat der Vorlage eine Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes angefügt, der folgendes Resümee zieht:


Rückblick:

Nach der Wahl 2020 wurde der §13 Absatz 4 der Hauptsatzung geändert, um aus dem Rat drei stellvertretende Bürgermeister wählen zu können. „Diese Änderung erfolgte angesichts der damals nahezu ausgeglichenen Stimmverteilung zwischen SPD, Grünen und CDU“, erinnert WfU-Fraktionsvorsitzender Sven Arnt in seinem Antrag.

Schon damals kritisierte Wir für Unna diese Postenaufblähung, die aus ihrer Sicht einzig der Befriedigung parteipolitischer Interessen diente.

„Schon damals dominierten parteipolitische Erwägungen, bei denen es vor allem darum ging, den repräsentativsten Posten auch unter den politischen Mitbewerbern aufzuteilen“, so Arnt. „Um genau diesen Posten noch zu erhalten, holte sich die CDU sogar damals das
Einzelratsmitglied Meinolf Schmidt in die Fraktion, um mit SPD und Grünen bei der Sitzverteilung gleichzuziehen – ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf oder die finanziellen Belastungen für die Stadtkasse.“

Arnt kritisiert das massiv.

„Diese unsinnige Praxis hat inzwischen schwerwiegende finanzielle Folgen: Die drei Stellvertreterposten kosten die Stadt jährlich 31.464 €, was über die gesamte Legislaturperiode hinweg zu einer Belastung von 157.320 € führt. Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist eine solche Ausgabe nicht mehr tragbar und für die Bürgerinnen und Bürger von Unna nicht zu rechtfertigen.“

WfU wolle mit dem Antrag der Änderung der Hauptsatzung ein „starkes Signal für mehr Sachlichkeit und Verantwortung“ setzen.

„Die Politik in Unna darf zukünftig nicht länger nach parteipolitischen Interessen, sondern muss im Sinne der Stadt und ihrer Bürger handeln. Der Wahlspruch ,Suchet der Stadt Bestes´ soll nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben, sondern die Richtschnur für das Handeln der Stadtvertretung darstellen.“

Die derzeitige Regelung ist aus WfU Sicht weder sachlich gerechtfertigt noch finanziell vertretbar. „Mit unserem Antrag wollen wir zeigen, dass es uns nicht um Posten und parteipolitische Macht geht, sondern um eine verantwortungsbewusste und effiziente Nutzung der städtischen Mittel“, erklärt Sven Arnt.

Die Fraktion hofft, dass die Änderung der Hauptsatzung in einer sachlichen Debatte die notwendige Unterstützung findet. „Wir appellieren an alle verantwortungsbewussten Fraktionen. Es ist an der Zeit, dass wir unseren Bürgern beweisen, dass Politik auch in schwierigen Zeiten
Verantwortung übernehmen kann.
Eine Änderung dieser Regelung ist längst überfällig.“

Höchstens zwei stellvertretende Bürgermeister für repräsentive Aufgaben seien für eine Stadt von der Größe Unnas absolut ausreichend. „Ein solcher Beschluss könnte die politische Kultur verbessern und wäre gegenüber dem Bürger ein Signal, dass der Rat willens ist, die von seinen Bürgern aufgebrachten Steuergelder effizienter und bedachtsam zu nutzen.“

PM: WfU-Fraktion Unna

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