+++Update am 2. 12. 2025+++
Im Revisionsprozess des ehemaligen Lüner Bürgermeisters Daniel Wolski ist am 2. Dezember 2025 erneut ein Urteil gefallen: Drei Jahre und drei Monate Haft lautet es.
Wegen sexuellen Missbrauchs und den Besitz kinderpornographischen Materials war der frühere SPD-Politiker bereits im Mai dieses Jahres verurteilt worden- zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis.
Bei der Revision ging es jetzt um die Höhe der Strafe. Wolskis Verteidiger hatten auf Bewährung plädiert. Dabei gingen die Richter nicht mit, reduzierten die Haft lediglich um drei Monate.
Es besteht jedoch erneut die Möglichkeit eine Revision. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Im Januar 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Lünens ehemaligen Vizebürgermeister. Er hatte zugegeben, Jugendliche für sexuelle Handlungen bezahlt zu haben. Die Jüngsten seiner Opfer seien 13 Jahre alt gewesen.
Seit Oktober 2023 sitzt der ehemalige Stellvertreter des damaligen Bürgermeisters Jürgen Kleine-Frauns in Untersuchungshaft.
Schon Anfang Dezember 2023 hatte Wolski bei einer Vernehmung zugegeben, seit dem Jahr 2018 Minderjährige missbraucht und ihnen dafür Geld gezahlt zu haben. Ihm wurden neun Fälle vorgeworfen. Die ältesten seiner Opfer seien 17, die jüngsten erst 13 Jahre alt gewesen.
Der damalige stellvertretende Bürgermeister der größten Stadt im Kreis habe sich mit den Jugendlichen in seiner Wohnung in Lünen getroffen, aber auch in Dortmund oder Bochum.
Der Sozialdemokrat wurde Ende Oktober 2022 in Untersuchungshaft genommen. Der Grund war Fluchtgefahr.
In die Schlagzeilen geriet im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Verdachtsfällen auch Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns. Die Ratsfraktion GfL forderte ihn auf, sein Amt vorübergehend niederzulegen – Hintergrund: ein Verfahren gegen Kleine-Frauns wegen möglicher versuchter Strafvereitelung.
Denn Lünens Stadtoberhaupt hatte eine E-Mail mit einem Hinweis auf den schwerwiegenden Verdacht gegen seinen Stellvertreter im Januar letzten Jahres gelöscht. Das gab er am 7. 12. vor dem Haupt- und Finanzausschuss zu:
„Ich war mir seinerzeit sicher, dass hier eine perfide Verleumdungskampagne gegen meinen damaligen Stellvertreter droht. Dies auch deshalb, weil ich Herrn Wolski seit 2005 als tadellosen Kommunalpolitiker wahrgenommen hatte.
Ich habe die Mail nicht an die Polizei weitergeleitet, weil ich seinerzeit ausgeschlossen habe, dass Herr Wolski Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen begangen haben könnte.
Um Herrn Wolski zu ermöglichen, eine Unterlassung der von mir angenommenen Verleumdungskampagne zu erwirken, habe ich ihn direkt nach dem Lesen der Mail per WhatsApp informiert. Er hat darauf etwa eine Stunde später mit dem wörtlichen Kommentar reagiert, dass das ja „unglaublich“ sei.
Der offizielle Mail-Account des Bürgermeisters wird von mehreren Mitarbeitenden in der Verwaltung bearbeitet, die mit Herrn Wolski zur Abstimmung seiner Aufgaben als stellvertretender Bürgermeister in regelmäßigem dienstlichen Kontakt standen. Um hier etwaige Befangenheiten in der Zusammenarbeit mit Herrn Wolski zu verhindern, die sich bei solchen Anschuldigungen nicht vermeiden lassen, habe ich die Mail in den Papierkorb verschoben.“
Kleine-Frauns wurde im November 2025 vor dem Amtsgericht von Vorwurf, sein Dienstgeheimnis verletzt zu haben, freigesprochen.
Auf eine erneute Bürgermeisterkandidatur hatte der parteilose Stadtchef vor der Kommunalwahl im September verzichtet, da er sich einer Medienkampagne der Monopolzeitung Ruhrnachrichten ausgesetzt sah.




































