Mit bis zu 140 km/h im Kastenwagen durch Dortmund – 14-Jähriger am Steuer, 15-Jähriger auf dem Beifahrersitz

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Mit Unterstützung durch einen Polizeihubschrauber verfolgte die Dortmunder Polizei in der Nacht zu Donnerstag (23. Oktober) einen flüchtenden Kastenwagenfahrer. Am Ende stand eine Überraschung.

Ausgangspunkt war die Brackeler Straße. Um 00:40 Uhr beabsichtigten die Beamten, einen Ford Transit mit Osnabrücker Städtekennung einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen.

Mittels Polizeianhaltestab forderten sie den Fahrer unmissverständlich auf, sein Fahrzeug anzuhalten. Doch er und sein männlicher Beifahrer verfolgten offensichtlich einen anderen Plan.

Der Fahrer beschleunigte sein Fahrzeug auf bis zu 140 km/h und versuchte, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Über die Ausfahrt Dortmund-Brackel verließ der Fordfahrer die Bundesstraße, wollte nach Scharnhorst abbiegen, ignorierte eine rote Ampel und krachte beim Abbiegen aufgrund der hohen Geschwindigkeit beinahe gegen den Ampelmast.

Während der rasanten Flucht über die Flughafenstraße mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h konnte der Fahrer eines Abschleppdienstes einen Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Ford nur durch eine Vollbremsung verhindern.

Die wilde Fahrt führte weiter von der Flughafenstraße in Richtung der Straße Droote über eine weitere rote Ampel. Auf Höhe der Hausnummer 1 kam der Fordfahrer schließlich eigenständig zum Stehen. Zwei Personen sprangen heraus und setzten ihre Flucht zu Fuß in Richtung der angrenzenden Wohnblocks fort.

Nach einer kurzen Absuche konnten die Flüchtigen mit Unterstützung aus der Luft durch einen Polizeihubschrauber und zivile Kräfte entdeckt und festgenommen werden. Die anschließende Überprüfung des Fahrzeugs und der beiden Flüchtigen förderte Interessantes zutage.

Der Ford Transit war als gestohlen gemeldet, zur Fahndung ausgeschrieben und wurde sichergestellt. Über die beiden Fahrzeuginsassen staunten die Beamten jedoch noch mehr, denn es handelte sich um zwei Jugendliche. Ein Polizeisprecher:

„Der Fahrer war 14 Jahre alt, der Beifahrer 15. Dass man in diesem Alter noch keinen Führerschein machen darf, geschweige denn einen besitzen kann, sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt.“

Für die beiden Jugendlichen ging es anschließend zur Polizeiwache Lünen zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung und einer anschließenden erkennungsdienstlichen Behandlung. Aufgrund fehlender Haftgründe wurden die Jugendlichen an die Erziehungsberechtigten übergeben.

„Ob sich diese zumindest für einen temporären Hausarrest als Erziehungsmaßnahme entschieden haben, entzieht sich unserer Kenntnis“, so die Polizei.

„Aber eines ist sicher: Der Fahrer muss sich in mehreren Strafverfahren verantworten, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des unberechtigten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs. Ob die beiden Jugendlichen das Auto auch gestohlen haben, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.“

Quelle Polizei DO

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