Zulassungsstelle im Kreishaus hat nach Umbau jetzt Spuckschutz für Mitarbeiter – Kein Bargeld mehr

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Die neue Zulassungs- und Führerscheinstelle im Kreishaus Unna. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Das Schlagwort „Nur Bares ist Wahres“ hat in der Zulassungs- und Führerscheinstelle im Kreishaus Unna ausgedient.

Seit Mittwoch, 24. September, werden im Kreishaus an der Friedrich-Ebert-Straße wieder am alten Ort Nummernschilder gesiegelt und Führerscheine ausgegeben – aber in neuer Optik.

Die Zulassungs- und Führerscheinstelle ist nach der Sanierung aus dem Sitzungstrakt wieder zurück in die eigenen Räume gezogen, teilt der Kreis mit.

„Das Bürgerbüro ist vollständig saniert – eine große Veränderung nicht nur für die Kunden, sondern vor allem auch für unsere Mitarbeiter“, verkündet Christoph Funke, Fachbereichsleiter Straßenverkehr.

Die Arbeitsplätze sind neue arbeitsschutzrechtliche Vorgaben angepasst. Es gibt eine einheitliche IT-Ausstattung, bessere Beleuchtung und ein leiseres Arbeitsumfeld durch verbesserte Akustik. Als weitere Neuerung erwähnt die Kreisverwaltung höhenverstellbare Schreibtische

„… mit fest installiertem Spuck- und Durchgreifschutz“.

Durch eine neue Beschilderung sollen sich die Kunden besser zurechtfinden.

Der Kassenautomat ist wie berichtet abgeschafft worden, Zahlung – nur noch – bargeldlos mit EC-Karte möglich.

Im hinteren Bereich ist zudem eine Fotobox für biometrische Passfotos zu finden. Dort sind die Lichtverhältnisse verbessert worden.

Ein Besuch der Zulassungs- und Führerscheinstelle ist nur nach Termin möglich. Termine können vereinbart werden unter www.kreis-unna.de/terminvereinbarung. Viele Anliegen können aber auch online erledigt werden. Die entsprechenden Dienstleistungen sind ebenfalls auf der Internetseite des Kreises zu finden. PK | PKU

Quelle Kreis Unna

Darf eine Behörde Bargeldzahlung ablehnen?

Das Thema Bargeld wird auf unserer Facebookseite heftig diskutiert. Unsere Redaktion stellt dazu nochmals eine Anfrage beim Kreis.

Grundsätzlich scheint das Vorgehen statthaft, da in der Kreishauszweigstelle Lünen weiter Bargeld akzeptiert wird.

Auf den Seiten von Land und Bund heißt es dazu (hier zusammengefasst):

Behörden dürfen Barzahlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen; dies ist nicht generell möglich, da das Recht auf Bargeldzahlung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gilt und durch das Grundgesetz geschützt ist.

Eine Ablehnung ist jedoch zulässig, wenn ein wichtiger Grund des öffentlichen Interesses wie hohe Kosten oder logistischer Aufwand vorliegt und dies verhältnismäßig ist. Eine entsprechende Regelung muss die Möglichkeit für bestimmte Gruppen, die auf Bargeld angewiesen sind, weiter offenhalten (was hier geschieht – Kreishaus Lünen).

Wann eine Barzahlung abgelehnt werden darf

Öffentliches Interesse:

Die Behörde muss darlegen, dass es Gründe des öffentlichen Interesses gibt, die gegen die Annahme von Bargeld sprechen, zum Beispiel hohe Kosten für Infrastruktur oder Personal.

Verhältnismäßigkeit:

Der Ausschluss der Barzahlung muss verhältnismäßig sein. Das heißt, die Behörde muss die Möglichkeit einer Barzahlung gegen die dadurch entstehenden Kosten abwägen.

Ausnahmen für bestimmte Personen:

Die Behörde muss sicherstellen, dass für bestimmte Beitragspflichtige, die auf Barzahlung angewiesen sind, alternative Zahlungsmöglichkeiten bestehen.

3 KOMMENTARE

  1. Bargeldlos?
    Noch ist Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel (Bundesbankgesetz § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG). Daraus folgt: Staatliche Stellen dürfen Bargeld nicht ablehnen.
    Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof bestätigten noch 2021, dass Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist.
    Ein Bäcker oder eine Eisdiele können Bürgerinnen und Bürger zur Kartenzahlung zwingen. Ich gehe dann eben zur Konkurrenz. Dass ein öffentliches Amt das tun darf, wo man mal nicht eben zur Konkurrenz gehen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es darf Barzahlung nicht einfach willkürlich abschaffen.

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