Radler (16) auf Zebrastreifen am Kreishauskreisel angefahren – Autofahrer stoppt kurz und verschwindet

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Kreisel am Kreishaus aus Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Straße. (Foto Rinke)

Wieder einmal hat es einen Unfall an Unnas fünfarmigem „Problemkreisel“ gegeben, dem früher zweispurigen Kreisverkehr am Kreishaus.

Wie die Polizei heute (Montag) vermeldet, wurde am Freitag (19.09.2025) gegen 17.00 Uhr ein 16-jähriger Radfahrer auf einem der Zebrastreifen am Kreisel von einem Pkw erfasst.

Der Junge radelte in Höhe des Kreisverkehrs Ecke Hansastraße/Platanenallee über den dortigen Zebrastreifen, als ein bislang unbekannter Autofahrer aus dem Kreisel auf die Friedrich-Ebert-Straße fuhr und dabei den Radfahrer aus dem Zebrastreifen offenbar übersah.

Der Jugendliche stürzte und verletzte sich, zum Glück nur leicht. Der Autofahrer stoppte kurz und enfernte sich dann von der Unfallstelle.

Offenbar sprach er auch ein paar Worte, denn sein Akzent wird in der Pressemitteilung der Unnaer Polizei genannt.

Der gesuchte Unfallverursacher wird wie folgt beschrieben: -vermutlich älterer Mann – osteuropäisches Erscheinungsbild – blaues T-Shirt – Glatze – Ziegenbart – kleiner Bierbauch – Russischer Akzent – fuhr einen grauen Pkw.

Hinweise zum Verursacher bitte an die Polizei in Unna: 02303 921 3120, 02303 921 0 oder per Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de.

Quelle Kreispolizei Unna

Regeln für Radler auf Zebrastreifen:

Als Radfahrer darf man einen Zebrastreifen mit dem Fahrrad befahren, genießt dort jedoch keinen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr. Wer Vorrang haben möchten und möchte, dass Autos anhalten, muss absteigen und das Fahrrad über den Zebrastreifen schieben. Dann gilt man als Fußgänger.

Andernfalls müssen Radfahrer warten, bis andere Fahrzeuge vorbeigefahren sind, und dürfen nicht durch hre Fahrt den Verkehr behindern, da sonst ein Verwarngeld droht. (Quelle StVO)

6 KOMMENTARE

  1. Das teuflische an diesen roten Radwegstreifen besteht darin, das sie dem Radfahrer fälschlicherweise psychologisch ein durchgehendes Vorfahrtsrecht suggestieren, obwohl sie nur rein symbolischer Natur sind.
    Daher rasen auch an dieser Stelle regelmäßig Radfahrer ungebremst weiter.

    Das nimmt die linksgrüne autofeindliche Politik allerdings in Kauf, weil ihnen für das ausbremsen des Autoverkehrs jedes Mittel recht ist.

    • Diese Lesermeinung ist ein Paradebeispiel für faktenfreie Empörungskultur. Statt Argumenten gibt’s plumpe Schlagworte („linksgrün“, „autofeindlich“), statt Sachverstand nur ideologisches Dauerfeuer. Wer ernsthaft glaubt, dass Maßnahmen für lebenswertere Städte und sichere Mobilität bloß ein Rachefeldzug gegen das Auto sind, hat den Diskurs offenbar schon vor der ersten Ampel verlassen. Was hier als „Kritik“ verkauft wird, ist nichts weiter als ressentimentgeladene Stammtischrhetorik im Leerlauf. In dieser asozialen Haltung zeigt sich eine offene Ablehnung von Umweltpolitik, Verkehrsberuhigung und Stadtentwicklung zugunsten anderer Verkehrsträger wie Fahrrad, Bus und Bahn. Hauptsache: freie Fahrt für freie Bürger, auch wenn der Bürger alleine im 2-Tonnen-Diesel zum Bäcker fährt, Parkplatz inklusive. Radfahrer scheinen in den Augen des Autors als Provokation zu gelten. Die sollen wahrscheinlich nach Meinung des Autors gefälligst zusehen, wo sie bleiben.

      • Was sie da alles in meinen Kommentar hinein interpretieren 🙂
        Da fokussieren sie aber ihren ganzen Weltschmerz mit einer Pöbelattacke auf meine Person unter einem Bericht über einen Fahrradunfall.
        Ihren Hass als mobilitätsbenachteiligter Mitbürger ohne Auto auf alle Autofahrer und Leute, die einfach nur in den Urlaub fliegen, haben sie hier ja bereits mehrfach kundgetan.
        Vielleicht sollten sie sich etwas abkühlen. Sie haben ja geschrieben das sie bei Unna in einer Gegend leben in der es wegen dem Klimawandel generell extrem heiß ist :-).
        Sie haben hier schon einmal einen Bericht dazu benutzt um ellenlang ihre bizarren Klimaweltuntergangsphantasien an mir loszuwerden. Ich bin ja ein sehr geduldiger Mensch aber das brauche ich nicht noch einmal.
        Beim Rundblick kann man übrigens auch eigenständige Kommentare zu den Berichten schreiben und nicht nur welche, um lediglich im Fahrwasser anderer Kommentarschreiber mit persönlichen Beleidigungungen und Provokationen hinter ihnen her zu trollen.

  2. Ein Autofahrer fährt einen 16-Jährigen auf dem Zebrastreifen an, hält kurz an und begeht Fahrerflucht. Klingt nach einem klaren Fall von Rücksichtslosigkeit und Rechtsbruch. Doch weit gefehlt: Schuld sind – natürlich – die Grünen. Wer sonst?
    Schließlich ist es bekannt: Sie malen nachts heimlich rote Streifen auf die Straße, nur um Autofahrer zu verwirren. Sie stellen Bäume hin, damit man nicht so schnell durchrasen kann. Und wenn ein Kind verletzt am Boden liegt, dann ist das eben Kollateralschaden im großen Masterplan der „autofeindlichen Politik“.
    Man fragt sich fast: Wie haben eigentlich die Menschen vor der Erfindung der Grünen Unfälle verursacht? Sind damals die SPD-Radwege schuld gewesen? Oder war es die CDU-Ampel, die so tückisch auf Rot sprang?

    • Wenn ein Radfahrer verbotenerweise über einen Fußgängerzebrastreifen fährt und dadurch ein Unfall passiert, ist er der Unfallverursacher und Gefährder im Straßenverkehr. Das macht dann schon mal 120 Euro Bußgeld. Wenn der Autofahrer gefunden wird, kann er sicherlich Reparaturschäden am Autolack geltend machen. An der Stelle rasen permant Radfahrer ungebremst mit hoher Geschwindigkeit über den Zebrastreifen oder den rot angestrichenen Radweg als wenn die Autostraße gar nicht existieren würde. An belebten Tagen kann man das als Autofahrer kaum überblicken wenn die plötzlich ungebremst aus der Seite geschossen kommen.
      Ein grundsätzliches Absteigegebot für Radfahrer beim überqueren der zentralen Straße dort mit sporadischen Kontrollen wäre wohl die sicherste Lösung.

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