Blutiger Streit mit Messereinsatz in DO-Nord – 27-Jähriger soll ins Messertrageverbotskonzept aufgenommen werden

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Messerangriff - Symbolbild, Quelle RB

Nach einer erneuten gewalttätigen Auseinandersetzung in Dortmund soll ein weiterer Mann ins „Messertragverbotskonzept“ der Dortmunder Polizei aufgenommen werden.

Am Sonntag (7. September) gegen 17:30 Uhr meldeten Zeugen zunächst eine Auseinandersetzung mit mehreren Beteiligten in der Dortmunder Nordstadt, Lortzingstraße. Die Polizei berichtet:

„Nach bisherigen Erkenntnissen kam es zunächst zu Streitigkeiten zwischen einer Gruppe von mindestens sechs Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren (syrische Staatsangehörige mit Wohnsitzen in Datteln, Lippetal, Hamm und Soest) und einem 27-jährigen Dortmunder (ebenfalls syrischer Staatsangehöriger).

Im Verlauf der Auseinandersetzung griffen mehrere Personen den 27-Jährigen mit Schlägen und Tritten an. Nach derzeitigem Stand setzte dieser ein Messer ein und verletzte zwei Personen an den Oberarmen, bevor er vom Tatort flüchtete.“

Einsatzkräfte der Polizei leisteten erste Hilfe und nutzten dabei ein Tourniquet (Abbindesystem). Ein Rettungswagen brachte einen 17-Jährigen in ein Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Eine weiterer 17-Jähriger wurde leicht verletzt.

Die eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen führten kurze Zeit später zum Erfolg: Beamte stellten den flüchtigen 27-Jährigen in einem nahegelegenen Schnellrestaurant. Sie sprachen ihn unter Vorhalt der Dienstwaffe zu Boden, fixierten ihn und nahmen ihn fest. Dabei stellten sie auch das mitgeführte Messer sicher. Bei der Waffe handelt es sich nach ersten Feststellungen um ein sogenanntes Doppelmesser mit Tanto-Klinge.

Die sechs zuvor beteiligten Jugendlichen identifizierten die Einsatzkräfte bereits am Tatort. Nach derzeitigem Stand wird das Geschehen als wechselseitige gefährliche Körperverletzung bewertet. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Eine Aufnahme des 27-Jährigen in das Messertrageverbotskonzepts der Polizei Dortmund ist geplant.

Die Mitteilung endet mit der Anmerkung: „Die besonderen Voraussetzungen der Untersuchungshaft lagen nicht vor.“

Weitere Ermittlungen dauern an.

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